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14 Vorkommnisse in den AKW Beznau und Leibstadt – zwei im Paul Scherrer Institut

Die Schweizer Kernanlagen haben 2023 die gesetzlichen Vorgaben eingehalten: Zu diesem Ergebnis kommt die Aufsichtsbehörde, das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi, in einer ersten Bilanz. Im AKW Leibstadt kam es wegen eines Fehlers der Betriebsmannschaft zu einer Schnellabschaltung.

In den Schweizer Atomkraftwerken kam es im vergangenen Jahr zu 22 meldepflichtigen Vorkommnissen, zu zwei weiteren am Paul Scherrer Institut. Das schreibt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi als Aufsichtsbehörde in einer ersten Bilanz.

Je sieben Vorkommnisse betrafen die Aargauer AKW Leibstadt und Beznau 1, acht das AKW Gösgen. Bei Beznau 2, im Zwischenlager Würenlingen sowie im abgestellten AKW Mühleberg kam es zu keinem meldepflichtigen Ereignis.

«Keines dieser Vorkommnisse hat die Sicherheit von Mensch und Umwelt gefährdet», schreibt das Ensi. Sie hätten somit eine geringe Bedeutung für die nukleare Sicherheit. «Die Kernanlagen haben im Betriebsjahr 2023 alle Sicherheitsvorgaben an den Betrieb erfüllt», bestätigt Annette Ramezanian, Leiterin des Bereichs Kernkraftwerke des Ensi.

Menschliche Panne führte zu Schnellabschaltung

Die Aufsichtsbehörde verzeichnet für 2023 eine (automatische) Reaktorschnellabschaltung: Zu dieser kam es am 29. Mai beim Wiederanfahren des AKW Leibstadt nach der Jahreshauptrevision. «Grund dafür war ein tiefer Wasserstand im Reaktor», schreibt das Ensi. Dieser sei laut der Aufsichtsbehörde durch einen eingeschränkten Speisewasserfluss zum Reaktor herbeigeführt worden.

Der Grund dafür war eine Panne beim Personal: Die Betriebsmannschaft hatte nicht bemerkt, «dass ein Reaktoreinspeiseschieber noch nicht geöffnet worden war». Der Vorfall wurde auf der internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (Ines) auf der tiefesten Stufe 0 eingeordnet. Eine Folge davon: Das AKW Leibstadt schult das Vorkommnis am Simulator-Wiederholungskurs mit allen Schichtmannschaften.

Das Ensi kündigt an, in seinem jährlichen Aufsichtsbericht im zweiten Quartal 2024 detailliert über die meldepflichtigen Vorkommnisse und Befunde in den Kernanlagen zu berichten.

Unter den Grenzwerten lagen im Betriebsjahr die Abgaben von radioaktiven Stoffen der Kernanlagen. «Es wurden keine unzulässigen Abgaben aus den schweizerischen Kernanlagen registriert», hält das Ensi fest. (pz)