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Sabotage, Cyberangriffe und Brandstiftung: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen fünf Schweizer

Die Liste der Straftaten ist beinahe beeindruckend lang: Die mutmasslichen Täter sollen unter anderem das Internet lahmgelegt und Züge gefährdet haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg Anklage gegen fünf junge Schweizer erhoben.

Sabotageakte an Glasfaserkabeln, Einbruchdiebstähle, Cyberangriffe, versuchte Erpressung, Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch, mehrere – teils versuchte – Brandstiftungen und gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr: Das und mehr wirft die Staatsanwaltschaft fünf Schweizern im Alter zwischen 19 und 20 Jahren vor.

Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch Sabotageakte rund um Weihnachten 2023: In Rheinfelden wurden an mehreren Tagen Glasfaserkabel zerschnitten, wodurch Tausende Haushalte ohne Internet, Fernsehen und Telefon dastanden. Die Spur führte rasch zu einer Gruppe Jugendlicher aus der Region.

Was zunächst wie ein lokaler Störfall wirkte, entpuppte sich als Teil einer grösseren Deliktserie mit erheblichem Schadensausmass – rund 400’000 Franken an Sachschaden und 50’000 Franken Deliktsbetrag. Bei waghalsigen Aktionen wurde durch Glück niemand verletzt, doch der Sachschaden war hoch. So sollen die mutmasslichen Täter zwei Hemmschuhe aus dem Bahnverkehr gestohlen und auf ein Gleis gelegt haben. Die herannahenden Güterzüge entgleisten wohl nur zufällig nicht, doch der Sachschaden war hoch.

Nebst physischen Sabotageakten verübte ein Teil der Beschuldigten auch digitale Angriffe: Mehrere Firmen wurden Ziel sogenannter DDoS-Attacken und anderer technischer Störungen.

Laut der Anklage weisen einzelne Handlungen eine erhebliche kriminelle Energie und ein hohes Gefährdungspotenzial auf. Eine politische Motivation schliessen die Ermittlungen aus. Vielmehr deuten die Erkenntnisse auf eine gefährliche Gruppendynamik hin: Die jungen Männer sollen arbeitsteilig vorgegangen sein, mit wachsendem kriminellem Eifer.

Drei Hauptbeschuldigten drohen nun Freiheitsstrafen zwischen sechs und zehn Jahren. Zwei weitere Angeklagte könnten mit bedingten Strafen oder einer Geldstrafe davonkommen. Für alle gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.(zen)