Sie sind hier: Home > Luzern > 87-Jähriger soll für zwei Jahre ins Gefängnis

87-Jähriger soll für zwei Jahre ins Gefängnis

Der Mann sollte illegale Um- und Anbauten an seinem Haus abreissen – das tat er aber nicht, sondern verkaufte es stattdessen viel zu teuer einer nichtsahnenden Frau.

Ein 87-jähriger Grundeigentümer musste sich am Donnerstag vor dem Luzerner Kriminalgericht wegen Betrugs verantworten. Ihm wird vorgeworfen eine Kaufinteressentin irregeführt und sich um knapp 1,7 Millionen Franken bereichert zu haben.

Der Beschuldigte verkaufte der Klägerin ein Grundstück samt Wohnhaus im Wahlkreis Luzern-Land für 1’690’000 Franken, wie es in der Anklageschrift der Luzerner Staatsanwaltschaft heisst. Dabei verschwieg er ihr jedoch massgebende Informationen, die den Wert der Immobilie um ein vielfaches schmälerten.

Der Mann hatte am Wohnhaus ausserhalb der Bauzone zahlreiche nämlich nicht bewilligte Um- und Anbauten vornehmen lassen. Als dies durch die Behörden festgestellt wurde, ersuchte der Beschuldigte die Gemeinde nachträglich um eine Baubewilligung. Diese wurde ihm jedoch verweigert.

In der Folge entschloss sich der Eigentümer, die Immobilie zum Verkauf anzubieten, ohne jedoch die nötige Rückbauverpflichtung, die Wertminderung des Grundstücks, des Mietwerts und Mietertragswerts transparent zu machen. Laut Anklageschrift beträgt der Verkehrswert des Grundstücks maximal 830’000 Franken.

Beschuldigter bestreitet Sachverhalt

Um die Rückbauverpflichtung zu verheimlichen hatte der Beschuldigte für den Grundstückskaufvertrag eine ortsfremde Notarin engagiert. Auch gab er während der Verkaufsverhandlungen zu verstehen, das er nur verkaufe, wenn das Objekt in seinem aktuellen Zustand belassen werde. So wollte er eine Kontaktaufnahme der Käuferin mit dem Baudepartement der Gemeinde verhindern.

Der Beschuldigte wies die Anklagepunkte, sich unrechtmässig bereichert und jemand durch Unterdrückung von falschen Tatsachen arglistig irregeführt zu haben, von sich. Die Verteidigung wollte die Verhandlungsfähigkeit des betagten Angeklagten überprüft haben, das Gericht entschied aber den Prozess fortzusetzen.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten.  Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. (sda)