Prozess um ertränkte Hunde: Täter sagt: «Es war ein Verzweiflungsakt»

- Am Donnerstag stand in Zofingen ein portugiesisches Paar aus der Region vor Gericht, das seine beiden Rehpinscher Rocky (3) und Junior (8) im September 2016 auf grausame Weise beseitigt hat.
- Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, ihren Ehemann zur Tötung der Hunde angestiftet zu haben.
- Das Urteil: Ehepaar wird für das Ersäufen seiner beiden Hunde verurteilt, muss aber nicht ins Gefängnis
Qualvoll mussten sie sterben, die beiden Rehpintscher «Rockie» und «Junior». Mit einem Kabelbinder soll ihr Herrchen, ein 38-jähriger Portugiese, die beiden Tiere im September 2016 an ihren Leinen jeweils an ein vier Kilogramm schweres Stahlrohr gebunden haben. Anschliessend warf er die Tiere in die Aare. Minutenlang dürften die Hunde danach um ihr Leben gekämpft haben. Sie hatten keine Chance gegen die Gewichte an ihren Hälsen. «Rockie» und «Junior» ertranken kläglich. Die toten Hunde wurden wenige Tage später von einem Spaziergänger am Aareufer entdeckt. Gestern nun hatten sich der mutmassliche Täter und seine 33-jährige Ehefrau vor dem Bezirksgericht Zofingen zu verantworten.
Tiere wurden vernachlässigt
«Ja, ich habe das wirklich gemacht», gestand der Portugiese vor Gericht ein. «Aber es war ein Verzweiflungsakt. Ich wollte damit meiner Frau helfen.» Seine damals schwangere Ehefrau beklagte sich vor der Tat über Wochen, sie halte den Geruch der Hunde nicht mehr aus. Sie bat ihn schliesslich, die Tiere wegzuschaffen. Sie hätten versucht, die Hunde an Freunde weiterzuvermitteln. Ein anderer Freund habe bei einem Tierheim nachgefragt. «Doch dort gab es keine freien Plätze», so der Beschuldigte. Schliesslich gab es für den 38-Jährigen keine andere Lösung mehr. Er klaute bei seinem Arbeitgeber die Stahlrohre und Kabelbinder. Am nächsten Tag ging er mit den Hunden zur Aare und setzte seinen Plan in die Tat um. «Ich warf einen nach dem anderen in die Aare. Dann drehte ich mich um und ging nach Hause», sagte der Mann, der emotionslos wirkte.
Laut Anklage soll die Ehefrau den Beschuldigten zur Tat angestiftet haben. «Wirf sie doch ins Wasser», habe sie zu ihm gesagt. Als ihr Mann diese Idee von sich wies, insistiert sie immer weiter und setzte ihren Partner unter Druck. «Sie wollte die Hunde loswerden», hielt Oberstaatsanwalt Peter Heuberger in seinem Plädoyer fest. Die Beschuldigte wies diesen Vorwurf weit von sich. «Der Geruch war mir widerwillig. Gegen die Hunde hatte ich nichts. Ich habe sie sehr geliebt», so die Portugiesin.
Die Anklage zeichnete ein anderes Bild. In ihren Augen waren die Beschuldigten alles andere als treu sorgende Hundehalter. Über mehrere Monate wurden die Rehpintscher demnach vernachlässigt. So sollen die Tiere in einem zu kleinen verglasten Wintergarten gehalten worden sein. Dort verrichteten sie offenbar auch ihre Notdurft. Bei einer Polizeikontrolle in der Wohnung des Ehepaars, gut drei Wochen vor der Tat, stellten die Beamten fest, das der Wintergarten stark mit Kot und Urin verunreinigt war. Zudem sei es wegen dem Gebell und Gejaule der Tiere immer wieder zu Reklamationen von Nachbarn und sogar zu einer Anzeige beim Tierschutz gekommen.
«Ich bin regelmässig mit den Hunden spazieren gegangen», hielt die Beschuldigte dagegen. «Ich habe sie gut gepflegt.» Viel mehr wollte oder konnte die zweifache Mutter nicht zu den Vorkommnissen im September 2016 sagen. Immer wieder brach sie in Tränen aus, wich den Fragen des Gerichts aus. Auch über die Gründe, weshalb sie zuerst ihren Bruder beschuldigte die Tiere ersäuft zu haben, wollte sie keine Angaben machen. Ihr Mann gab zu, die falsche Anschuldigung geäussert zu haben, um nicht als Täter entlarvt zu werden.
Tierschützer enttäuscht
Die beiden Verteidigerinnen des Ehepaares forderten in den meisten Punkten der Anklage Freisprüche und tiefe Geldstrafen respektive Bussen. Der Staatsanwalt hingegen forderte für die Frau eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten, für den Mann eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Das Bezirksgericht verurteilte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten, bei einer Probezeit von vier Jahren sowie einer Busse von 1000 Franken.
Die Frau wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten mit zweijähriger Probezeit, einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken sowie einer Busse von 1800 Franken verurteilt. Beide Beschuldigten entgehen mit diesem Urteil einer Gefängnisstrafe.
Tierschützer, die den Prozess vor Ort verfolgten, zeigten sich nach der Urteilseröffnung enttäuscht. Sie hatten auf eine unbedingte Haftstrafe gehofft.

Einfach nur schlimm und nicht nachvollziehbar!!
Das kann einfach niemand verstehen, was sind das nur für Richter?
Dieses Ehepaar muss sofort ausgewiesen werden, dies ist Mord und solche Menschen haben kein Recht hier zu leben.
Was muss den überhaupt passieren dass unser Tierschutzgesetz angewendet wird?
Zwei Hunde einfach so brutal entsorgen, dass fordert die Höchststrafe!!
Hoffentlich besteht die Möglichkeit zur Anfechtung?
Kuscheljustiz
Wo bleibt hier die Gerechtigkeit?
Ein Appell an die Richter: setzt endlich mal ein faires Zeichen gegen solche Tierquäler! DANKE
Lachhaft
Wir alle kenne doch unsere Kuschelrichter/innen. Immer und überall loben wir uns, als das Land mit dem besten Tierschutzgesetz, leider bringt es den Tieren gar nichts wenn es NIE umgesetzt wird.
Zudem wäre es für den Sohn der Angeklagten vielleicht auch eine Warnung gewesen, dass man in der Schweiz nicht jeden Sch.... straffrei machen kann. Aber eben.
Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit einer Anfechtung der Strafmasse bekommt.
nicht erstaunt
dass jemand ins Gefängnis muss. Grausamer kann man
Tiere fast nicht umbringen und dann dieses Urteil.
Die Geldbussen tun diesen Typen nicht weh. Hätte ich
das nötige Kleingeld würde ich die Richter anzeigen.
Schämt euch.
Prozess um ertränkte Hunde
Armutszeugnis

