Anzeige wegen Vergewaltigung: Das unrühmliche Ende einer Beziehung

Sich verlieben, ein Paar werden und für den Rest des Lebens glücklich sein – das wünschen sich alle Frischverliebten. Doch oft folgt statt ewiger Liebe die Trennung. Und manchmal können Trennungen nicht nur schmerzhaft sein, sondern sich zu einem regelrechten Albtraum entwickeln. So wie bei dem jungen Paar aus der Region, das sich zwei Jahre nach seiner Trennung vor dem Bezirksgericht Zofingen wiederfand. Die 31-jährige Frau beschuldigte ihren Ex-Freund, sie vergewaltigt zu haben.
Zum angeblichen Tatzeitpunkt war das Paar bereits einige Wochen getrennt. «Ich wollte einfach mit ihm noch mal über alles reden», sagte die Ex-Freundin vor Gericht. Immer wieder habe sie deshalb versucht, mit ihm in Kontakt zu treten. Doch der 35-jährige Mann ging vorerst nicht darauf ein. Ende Februar 2018 willigte er dann doch einem Treffen ein. Besagter Abend endete schliesslich in der Wohnung des Beschuldigten. Was dort genau geschah, darüber gingen die Aussagen der beiden Beteiligten stark auseinander.
Der Beschuldigte gab an, es sei bereits in der Nacht zu einvernehmlichem Sex gekommen. Als er am nächsten Morgen aufwachte, habe er seine Ex-Freundin geweckt und versucht mit ihr Sex zu haben. «Als ich merkte, dass sie keinen Bock hat, habe ich sofort aufgehört», gab er an. Die Frau hingegen erklärte, ihr Ex habe sie – nachdem sie die Nacht mit Reden verbracht hatten und nebeneinander eingeschlafen waren – am nächsten Morgen wie im Wahn gepackt und vergewaltigt. Wie die Richterin später in der Urteilsbegründung festhielt, wirkten die Aussagen des vermeintlichen Opfers auswendig gelernt, oberflächlich und die Frau verstrickte sich öfter in Widersprüche.
Auch nach diesem Vorfall im Februar versuchte die Frau den Kontakt zu ihrem Ex-Freund aufrechtzuerhalten. Sie schrieb ihm Nachrichten, tauchte bei ihm zu Haus auf. Der Ex-Freund fühlte sich dadurch so bedrängt, dass er einmal gar die Polizei rief. Für das Gericht ein weiteres Indiz, dass es bei den Anschuldigungen, welche die 31-jährige gegen ihren Ex-Freund erhob, vor allem um verletzte Gefühle, Enttäuschung und Missverständnisse ging. Die Richter sprachen den 35-Jährigen denn auch «in dubio pro reo» – im Zweifel für den Angeklagten – vom Vorwurf der Vergewaltigung frei.

