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2G-plus-Regel: Warum die Bad Schinznach AG auf ein Testcenter vor Ort verzichtet

Die jüngsten Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung der Coronapandemie treffen die Thermalbäder mitten in der Hauptsaison. Denn die Feiertage rund um Weihnachten und Neujahr zählen erfahrungsgemäss zu den umsatzstärksten.

Aufgrund der Vorgaben der Gesundheitsbehörden gilt seit dem 20. Dezember für Gäste ab 16 Jahren für den Besuch der Thermalbäder und Saunen die 2G-plus-Regel. Das heisst: Nur geimpfte oder genesene Personen erhalten Zutritt. Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung länger als vier Monate her ist, benötigen zusätzlich ein negatives Testresultat. Heidi Feuz, Leiterin Marketing der Bad Schinznach AG, sagt:

«Die Gültigkeit des Covid-Zertifikats wird mit dem Ausweis am Bäderempfang kontrolliert.»

Dort sind laut Feuz seit Freitag vermehrt Gästeanfragen zu den geltenden Zutrittsregeln eingetroffen. «Grundsätzlich akzeptieren die Gäste die weitergehenden Massnahmen der Gesundheitsbehörden, einigen Personen waren diese am Montagmorgen jedoch noch nicht bekannt», antwortet sie auf die Frage nach ersten Reaktionen.

Wer das Jahresabonnement nicht nutzen kann, darf es zurückgeben

Wie stark sich die verordneten Massnahmen der Gesundheitsbehörden auf die Gästefrequenzen der Thermalbäder im Bad Schinznach auswirken, wird sich laut der Marketingleiterin in den nächsten Tagen zeigen. Weiter erwähnt sie:

«Sollte ein markanter Gästerückgang aufgrund der Zutrittsregelung 2G plus verzeichnet werden, müssten Massnahmen getroffen werden, wie Anpassungen bei den Öffnungszeiten oder zur Sicherung der Arbeitsplätze Wiedereinführung von Kurzarbeit.»

Aktuell stehen die Thermalbäder und Saunen in Bad Schinznach täglich von 8 bis 22 Uhr offen (am 24., 25. und 31. Dezember von 8 bis 18 Uhr). Da in der Region ein grosses Testangebot vorhanden ist, gibt es laut Heidi Feuz vor Ort keine Testmöglichkeit für Gäste, die ergänzend zum Zertifikat ein negatives Resultat vorweisen müssen.

Können Inhaberinnen und Inhaber von Jahresabonnements aufgrund der 2G-plus-Zutrittsregelung das Abo nicht nutzen, besteht laut Feuz die Möglichkeit, dieses zurückzugeben. Der Restbetrag wird erstattet.

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