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Regierungsrat stellt regelmässiges Testen in Schulen und Firmen ein – Quarantäne wird von zehn auf sieben Tage verkürzt

Die hochansteckende Omikron-Variante des Coronavirus führt auch im Aargau zu rekordhohen Ansteckungen. Am Dienstag sind 1471 neue Fälle registriert worden. Der zu erwartende weitere Anstieg der Fallzahlen erfordere eine Reduktion des kantonalen Angebots beim repetitiven Testen, heisst es in einer Mitteilung der Regierung. Denn: Je mehr Poolproben positiv sind, desto mehr Nachtestungen sind nötig. Das wiederum überlastet die Labors und führt dazu, dass es mehr als 48 Stunden dauert, bis ein Testresultat vorliegt. So verliere das regelmässige Testen seinen Sinn, und Ansteckungsketten könnten nicht mehr wirksam unterbrochen werden, schreibt der Regierungsrat.

Er hat deshalb an seiner Sitzung am heutigen Mittwoch beschlossen, dass in Schulen und Firmen bis auf weiteres keine regelmässigen Tests mehr angeboten werden. Der Kanton werde eine Wiederaufnahme prüfen, «wenn die für eine wirksame Testung notwendigen Laborkapazitäten wieder verfügbar sind», heisst es in der Mitteilung.

Bei Symptomen zu Hause bleiben und testen lassen

Weil die wöchentlichen Spucktests an den Schulen wegfallen, werden auf den Schulstart nächste Woche die Regeln für Klassenquarantänen an der Volksschule verschärft. Bei drei positiven Fällen pro Klasse innert fünf Tagen wird die ganze Klasse unter Quarantäne gestellt. Bisher wurde zuerst die ganze Klasse getestet.

Wichtig bleibt, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen mit Symptomen zu Hause bleiben und sich umgehend testen lassen. Die Tests sind für die Betroffenen gratis. Wer trotz Symptomen zur Schule kommt, kann nach Rücksprache mit den Eltern nach Hause geschickt werden.

An der Sekundarstufe II wird laut Regierung die bisherige Praxis fortgeführt. Schulleitungen können Klassen situativ vorübergehend in den Fernunterricht versetzen, um Ansteckungsketten schnell und wirksam zu unterbrechen.

Regierung empfiehlt, auf Lager zu verzichten

Wer an einem Schullager teilnimmt, muss bei der Abreise über ein gültiges Covid-Zertifikat verfügen oder ein aktuelles negatives Testresultat vorweisen können. Der Regierungsrat empfiehlt Schulen und weiteren Organisationen aber, auf die Durchführung von Lagern und Ausflügen mit Übernachtungen in Mehrbettzimmern bis auf weiteres zu verzichten. Diese Empfehlung deckt sich mit jener des Bundesamts für Gesundheit und des Bundesamts für Sport.

Regelmässige Tests für Gesundheitspersonal

Während die regelmässigen Tests in Schulen und Firmen eingestellt werden, werden sie in Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen ausgeweitet. Mitarbeitende mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten müssen sich neu zweimal pro Woche testen lassen. Betroffen sind Mitarbeitende von Spitälern, Kliniken, Pflegeheimen, Betreuungseinrichtungen oder der Spitex. Eine Ausnahme gibt es nur für jene Mitarbeitenden, die ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder seit weniger als vier Monaten genesen sind.

Diese Fokussierung auf Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen sei im Sinne der BAG-Empfehlungen, hält die Regierung fest. Das BAG empfiehlt, dass bei Testengpässen die Tests in erster Linie auf Personen beschränkt werden sollen, die engen Kontakt zu besonders gefährdeten Personen haben.

Für Pflegeheimbewohnerinnen oder Reha-Patienten gibt es keine Pflicht, sich regelmässig testen zu lassen. Der Kanton empfiehlt jedoch auch für diese Personen regelmässige Tests, wenn die letzte Impfung oder eine Covid-Erkrankung länger als vier Monate zurückliegt.

Nur noch eine Woche in Quarantäne

Nachdem viele Kantone die Dauer der Quarantäne für enge Kontaktpersonen bereits von zehn auf sieben Tage verkürzt haben, zieht nun auch der Aargau nach. Die verkürzte Quarantäne gilt ab Montag. Von der Quarantäne befreit sind geimpfte und genesene Personen.

Zudem kann die Abteilung Gesundheit Mitarbeitenden von Betrieben und Organisationen, die für die Aufrechterhaltung der Grundversorgung oder des Schulbetriebs relevant sind, weitere Quarantäne-Erleichterungen gewährleisten.

Das Bundesamt für Gesundheit hatte die Kantone am 30. Dezember dazu aufgefordert, Quarantäne-Erleichterungen vorzuziehen, um Personalengpässen durch die Omikron-Entwicklung vorzubeugen.

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