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Aargauer Grossräte wollen rekordhohe Strafbefehlsgebühren senken – doch der Regierungsrat lehnt ab

Bei kleineren Delikten sind im Aargau die Strafbefehlsgebühren höher als die Busse selbst. Dies wollen drei Grossräte ändern – doch der Regierungsrat lehnt die Forderung ab und argumentiert, die Motion hätte grosse finanzielle Einbussen zur Folge.

Bei einer Busse von 400 Franken betragen im Kanton Neuenburg die Strafbefehlsgebühren 50 Franken, im Kanton Aargau sind es 500. Damit steht der Aargau an der Spitze aller Kantone. Die Grossräte Emanuel Suter (SVP), Christoph Riner (SVP) und Uriel Seibert (EVP) wollen dies per Motion ändern.

Emanuel Suter, Grossrat SVP.
Ata

Dabei zielen sie besonders auf die niedrigen Bussen ab: Im Aargau kommt bei einer nicht bezahlten Busse bis zu 100 Franken eine Strafbefehlsgebühr von 200 Franken dazu. Für Bussen bis 199 Franken beträgt die Strafbefehlsgebühr 300 Franken, bei 200 bis 399 Franken Busse sind es 400 Franken. Die Motionäre fordern, dass die Strafbefehlsgebühr künftig «in der Regel maximal 2/3 der Busse» betragen soll.

Doch der Regierungsrat lehnt die Forderung ab und verweist auf die finanzielle Auswirkungen, die eine Umsetzung der Motion für den Kanton hätte. Die Staatsanwaltschaft erlässt pro Jahr zwischen 33’500 und 35’500 Strafbefehle. 77 Prozent aller Strafbefehle wären von der Motion betroffen, denn bei den Strafbefehlen handelt es sich bei einem Grossteil um Bussenstrafbefehle unter 750 Franken. Das Anliegen der Motionäre, die Strafbefehlsgebühr auf maximal 2/3 der Busse zu beschränken, ist heute ab einer Bussenhöhe von 750 Franken bereits erfüllt.

Basierend auf einer Modellrechnung über die Jahre 2019 bis 2021 stellt der Regierungsrat fest, dass der Ertrag aus den Bussenstrafbefehlen durchschnittlich 9,5 Millionen Franken betrug. Wäre die Obergrenze auf 2/3 der Busse festgesetzt gewesen, würden rund 5,2 Millionen Franken fehlen.

Und es käme ein weiterer Verlust dazu: Bei einer Einsprache gegen einen Strafbefehl entspricht die Anklagegebühr im Normalfall der Strafbefehlsgebühr. Damit wird sichergestellt, dass die beschuldigte Person allein durch den Umstand, dass sie von ihrem Einspracherecht Gebrauch macht, für das Vorverfahren nicht höher belastet wird. «Diese Antragspraxis soll beibehalten werden. Zu den Auswirkungen kann keine Modellrechnung erstellt werden», heisst es in der Antwort auf die Motion. Allerdings würden bei deren Umsetzung auch in diesem Bereich tiefere Gebühren resultieren.

Weniger Gebühren würde weniger Personal bedeuten

Weiter hält der Regierungsrat fest, dass sich die Höhe der Strafbefehlsgebühr nach dem Aufwand und nicht nach dem Verschulden richtet. Es komme regelmässig vor, dass Verfahren, die mit einer hohen Strafe enden, mit vergleichsweise geringem Aufwand abgeschlossen werden können, oder dass für Verfahren, die mit tiefen Strafen abgeschlossen werden, ein hoher Aufwand erforderlich sei.

Mit Blick auf die individuelle Betroffenheit weist der Regierungsrat darauf hin, «dass die beschuldigte Person die Gebühren für das Strafbefehlsverfahren letztlich immer durch eigenes Verschulden ausgelöst hat.»

Schliesslich schreibt der Regierungsrat hinsichtlich der Folgen, dass die Ertragsausfälle von über 5,2 Millionen Franken nicht kompensiert werden könnten. «Eine Reduktion der Ausgaben in diesem Umfang bedeutet eine massive Reduktion des Personalbestandes.» Da die Staatsanwaltschaft verpflichtet sei, sämtliche eingehenden Strafverfahren unter Beachtung des Beschleunigungsgebots zu führen, sei eine solche nicht umsetzbar.