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Weil sich Arbeiten nicht immer lohnt: Regierung will Fehlanreize bei Sozialleistungen beheben

Manchmal steht einem Haushalt, der eine Sozialleistung bezieht, trotz Erhöhung des Erwerbseinkommens unter dem Strich weniger Geld zur Verfügung. In solchen Fällen lohnt sich das Arbeiten für Betroffene nicht. Der Regierungsrat passt deshalb Verordnungen an.

Das Departement Gesundheit und Soziales hat die kantonalen Sozialleistungen auf Fehlanreize und Unstimmigkeiten untersucht. Im Fokus der Analyse standen die Ergänzungsleistungen zur IV, die Prämienverbilligung, die Stipendien, die Sozialhilfe, die Alimentenbevorschussung, die Elternschaftsbeihilfe sowie die Unterstützungsbeiträge für die Kinderbetreuung.

Die Analyse habe gezeigt, dass «relevante Fehlanreize» bestehen, teilt die Staatskanzlei mit. Diese seien unterschiedlich stark ausgeprägt. Je nach Konstellation stehe einem Haushalt, der eine Sozialleistung bezieht, trotz Erhöhung des Erwerbseinkommens nicht mehr oder sogar weniger Geld zur freien Verfügung. In diesen Fällen würde sich ein Zusatzverdienst nicht lohnen.

Kinderbetreuung wird künftig angerechnet

Die bestehenden Fehlanreize bei der Alimentenbevorschussung und der Elternschaftsbeihilfe will der Regierungsrat mit einer Revision der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung beheben. Damit es sich künftig für die betroffenen Haushalte lohnt, mehr zu arbeiten, werden neu zum Beispiel ein Einkommensfreibetrag, die Berufsauslagen sowie die Kosten für die Kinderbetreuung bei der Bemessung der Leistungshöhe angerechnet. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2023 in Kraft.

Anpassungen gibt es auch bei der Stipendienverordnung. Der Freibetrag beim Einkommen werde erhöht und im Gegenzug ein allfälliger Anspruch auf Prämienverbilligung angerechnet, heisst es in der Mitteilung. Diese Änderung tritt per 1. August 2023 in Kraft. (nla)