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Grounding für historische Flugzeuge: Bundesrat verbietet kommerzielle Nutzung

Zwanzig Personen kamen bei einem Absturz mit einer Ju-52 ums Leben. Nun verschärft der Bundesrat die Regeln für Flüge mit historischen Maschinen deutlich. 

Das tödliche Unglück mit der Ju-52 von 2018 hat happige Auswirkungen. Flüge mit historischen Luftfahrzeugen haben künftig deutlich strengere Vorgaben einzuhalten, oder sind sogar ganz verboten. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch beschlossen. Die Neuerung geht auf eine Analyse nach dem Unfall zurück. Konkret werden künftig kommerzielle Flüge mit Personen und Gütern mit Luftfahrzeugen der Sonderkategorie «historisch» nicht mehr zulässig sein, teilt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) am Mittwoch mit.

Nichtgewerbsmässige Flüge sind «für Vereinsmitglieder unter Einhaltung einer Karenzfrist von 30 Tagen weiterhin möglich», so das Bazl. Es dürfen neu aber «maximal neun Personen in einem entsprechenden Flugzeug fliegen, davon höchstens sechs Passagiere». Auch müsse der der Pilot die Passagiere vor dem Start «über die besondere Zulassung des entsprechenden Luftfahrzeugs informieren.»

Pilot handelte «hochriskant»

Beim Absturz der Ju-52 der Ju-Air im August 2018 am Piz Segnas waren 20 Personen ums Leben gekommen. Am Unglück soll laut Abschlussbericht der Pilot schuld gewesen sein. Dieser habe eine «hochriskante Flugführung» gewählt, hiess es im Bericht. Aber auch das Flugzeug sei in einem «nicht ordnungsgemässen technischen Zustand» gewesen. Schon in direktem Nachgang wurden die Kriterien für Flüge mit historischem Maschinen deutlich verschärft.

Die neuen Vorgaben für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen seien mit jenen der anderen europäischen Länder vergleichbar. Sie treten am 1. Oktober in Kraft. (mg)