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Nicolas Rimoldi fühlt sich von Luzerner Gericht gelobt, geehrt und ausgezeichnet

Nicolas Rimoldi hat Post vom Bezirksgericht Luzern bekommen: Es ist ein Urteilsspruch, den er als «Schande» bezeichnet.

Corona-Massnahmen-Gegner Nicolas Rimoldi aus Luzern war an zwei unbewilligten Demonstrationen in der Stadt Luzern beteiligt, die nun für ihn Folgen haben. So habe sich die Demo auf die Strasse begeben und den Verkehr blockiert: «Da der Beschuldigte bei beiden Demonstrationen massgeblich mitwirkte, wurde er in beiden Fällen wegen Nötigung schuldig gesprochen», teilte das Bezirksgericht Luzern am Mittwoch mit.

Das Bezirksgericht Luzern sprach Rimoldi zudem wegen Hinderung einer Amtshandlung im Verkehrshaus Luzern schuldig. Rimoldi habe ein Polizeifahrzeug an der Wegfahrt gehindert, indem er seinen Fuss unter das Vorderrad des Polizeifahrzeugs stellte.

Rimoldi missachtete und störte die Polizei

Weiter sprach das Bezirksgericht Luzern den Beschuldigten wegen Nichttragens einer Hygienemaske am Bahnhof, Missachtens von Anweisungen der Transportpolizei, Störung des Polizeidienstes und mehrfacher Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration schuldig, heisst es in der Mitteilung weiter.

Rimoldi wurde für seine Vergehen mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 120 Franken bestraft. Zusätzlich wird eine Busse von 400 Franken ausgesprochen. Hinzu kommen Verfahrenskosten von 4’120 Franken.

«Ein Lob, eine Ehre!»

«Auf Twitter schrieb Rimoldi, was er vom Urteil hält. Dieses sei für ihn eine Auszeichnung».
«Auf Twitter schrieb Rimoldi, was er vom Urteil hält. Dieses sei für ihn eine Auszeichnung».Silva Schnurrenberger / KEYSTONE

Rimoldi reagierte auf Twitter auf das Urteil. Er schreibt:

«Unter dem verfassungsfeindlichen Covid-Regime ist dieses Schandurteil eine Auszeichnung, ein Lob, eine Ehre!»

Und auf dem Account der Corona-Kritiker-Organisation Massvoll ist zu lesen, das Urteil sei eine «Schande!», die Rede ist von einem «Schauprozess» und von einer Luzerner Justiz, die «illegal» handle. Massvoll kündigte an, das Urteil weiterzuziehen. Gegen dieses kann innert 10 Tagen seit Eröffnung Berufung angemeldet werden. (mme)