
Der Gemeindeschreiber- und Geschäftsführerverband Luzern (GGV) hat die Fachpersonen der Teilungsämter des Kantons zu einer mehrtägigen Weiterbildungsveranstaltung zum neuen Erbrecht eingeladen. Diese stöss auf grosses Interesse.
          Bild: zvg
        
                  
        
        Die Luzerner Teilungsämter bereiten sich auf das neue Erbrecht vor
Am 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft, welches insbesondere Neuerungen bei Pflichtteilsberechnung bringt und den Handlungsspielraum der Erblasser erhöht. 
        
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