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Flüchtlingsunterbringung: Regierung entlastet säumige Gemeinden

Luzerner Gemeinden, die nicht genug Unterbringungsplätze für Flüchtlinge finden, zahlen künftig weniger. Der Luzerner Regierungsrat hat rückwirkend per Anfang Jahr einen eher Einheitsabgabe von 15 Franken pro fehlendem Platz und Tag festgesetzt.

Luzerner Gemeinden, welche nicht genügend Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen stellen, werden finanziell weniger hart angefasst. Der Regierungsrat hat entschieden, die mit der Zeitdauer steigende Ersatzabgabe rückwirkend auf 1. Januar durch eine Einheitsabgabe von 15 Franken zu ersetzen.

Bekanntlich war es wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der vielen Schutzsuchenden in der Schweiz für den Kanton schwierig, alle Flüchtlinge unterzubringen. Er verpflichtete deswegen im Juni 2022 die Gemeinden, eine von ihrer Einwohnerzahl abhängige Zahl von Unterkünften zur Verfügung zu stellen (das ZT berichtete).

Gemeinden, die das Soll nicht erreichen, müssen eine Ersatzabgabe zahlen. Je länger eine Gemeinde säumig ist, desto mehr muss sie zahlen. Bislang betrug die Ersatzabgabe pro Tag und nicht aufgenommene Person für die ersten beiden Monate 10 Franken, ab dem dritten bis zum vierten Monat 20 Franken, ab dem fünften bis zum sechsten Monat 30 Franken und ab dem siebten Monat 40 Franken. Die Einnahmen werden als Bonus an die Gemeinden verteilt, die mehr Plätze anbieten, als sie müssten.

Druck wirkt nicht wie erhofft

Ende 2022 erfüllte aber etwa die Hälfte der 80 Gemeinden trotz ansteigenden finanziellen Drucks die Vorgabe nicht. Für den Verband Luzerner Gemeinden (VLG) zeigt dies, dass die Gemeinden nicht unwillig sind, sondern tatsächlich Probleme bei der Wohnungsbeschaffung hätten.

Der VLG beantragte dem Regierungsrat deswegen im November 2022, die steigende Abgabe durch eine Einheitsabgabe von 15 Franken pro Tag zu ersetzen. Nach einer Kurzvernehmlassung stimmte der Regierungsrat diesem Antrag zu, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Zum Vergleich: Im Kanton Aargau müssen die Gemeinden 90 Franken pro Nacht und Kopf bezahlen, wenn sie die zugewiesenen Flüchtlinge nicht unterbringen können. 

In der Vernehmlassung sei die Neuerung grossmehrheitlich unterstützt worden, auch von Gemeinden, welche wegen der tieferen Ersatzabgabe künftig mit einem tieferen Bonus rechnen müssten. Zugestimmt hätten auch die Mitte, die SVP, die FDP, die Grünen und die GLP.

Die SP war die einzige Kantonsratspartei, welche gegen die Änderung war. 15 Franken seien zu tief, hatte sie mitgeteilt. Dem widerspricht Regierungsrat Guido Graf (Mitte). Der Anreiz, Unterbringungsplätze zu schaffen, bleibe bestehen, erklärte er.

«Beruhigung der Lage bei den Gemeinden»

VLG-Präsidentin Sibylle Boos-Braun (FDP) verspricht sich von der nun vom Regierungsrat beschlossenen Plafonierung eine «Beruhigung der Lage bei den Gemeinden.»

Die Schwierigkeiten der Gemeinden bei der Suche nach Unterbringungsplätzen für Flüchtlinge war auch schon Thema im Kantonsrat. Um die Aufgabe für die Gemeinden zu erleichtern, entschied das Parlament Ende November 2022, dass Gemeinden auch gemeinsam regionale Asylunterkünfte zur Verfügung stellen können. (sda)

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