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Bei Strommangellage soll auch in der Nacht und am Sonntag gearbeitet werden

Nach dem Ständerat will auch der Nationalrat das Arbeitsrecht aufweichen und mehr Ausnahmebewilligungen ermöglichen. Allerdings nur dann, wenn der Strom knapp wird. 

Wird der Strom knapp, soll künftig einfacher in der Nacht und am Wochenende gearbeitet werden. Der Nationalrat hat am Donnerstag nach dem Ständerat einen entsprechenden Vorstoss angenommen. Damit muss der Bundesrat nun eine entsprechende Gesetzesänderung vorbereiten. Die Regierung hatte sich wie die Ratslinke gegen das Ansinnen gewehrt.

Konkret geht es darum, dass im Falle einer Energiemangellage eine «zeitlich befristete Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes» möglich wäre. Hinter dem Bürokratie-Deutsch steckt eine Aufweichung des Arbeitsrechts. Dieses setzt heute die Vorgabe, dass von Montag bis Samstag zwischen 6 Uhr und 23 Uhr bewilligungsfrei gearbeitet werden darf. Damit «Verbrauchsspitzen gebrochen werden» können, will Motionärin Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU), dass bei einer Stromknappheit die Unternehmen leichter Ausnahmebewilligungen für Arbeiten zu Randzeiten und am Wochenende erhalten.

«Es wird ein Problem gelöst, das gar keines ist»

SP-Co-Präsident Cédric Wermuth (AG) warf den bürgerlichen Nationalräten und Nationalrätinnen vor, dass sie ein Problem lösen wollen, das gar keines ist. Schon heute seien Ausnahmebewilligungen möglich. Er vermutete viel mehr einen Angriff auf das Arbeitsgesetz. Schon länger debattiert das Parlament über eine entsprechende Flexibilisierung.

Auch Guy Parmelin pflichtete ihm bei und fand, dass der Bedarf für eine solche Anpassung nicht gegeben sei. Mit 109 zu 72 Stimmen wurden aber sowohl Wermuth wie auch Parmelin überstimmt. So oder so: Für dieses Jahr kommt die Regelung zu spät. Der Bundesrat muss die Änderung nun aufgleisen, dann befindet erneut das Parlament. (mg)