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Gesundheitsverband, Gewerkschaft und Patientenstelle warnen vor KSA-Konkurs

Der Verband, der 166 Aargauer Gesundheitsinstitutionen umfasst, die Gewerkschaft, welche die Spitalangestellten vertritt, und die Patientenstelle Aargau/Solothurn sind sich einig: Eine Pleite des grössten Aargauer Spitals muss verhindert werden.

Der Gesundheitsverband Vaka, in dem 166 Aargauer Spitäler, Kliniken, Pflege- und Spitexorganisationen vereint sind, hält die Finanzhilfe von 240 Millionen Franken für das KSA für notwendig. Nur so liesse sich ein unkontrollierter Konkurs vermeiden, der die medizinische Versorgung im Aargau gefährden würde. Bei einer Pleite müssten sich viele Patientinnen und Patienten kurzfristig in umliegenden Kantonen behandeln lassen, zudem würde dringend benötigtes Fachpersonal abwandern.

Die Vaka setzt sich seit Jahren für ein wirtschaftlich orientiertes Gesundheitswesen mit hoher Eigenverantwortung der Leistungserbringer (also z. B. der Spitäler) ein. «Um so bedauerlicher ist es, dass der Finanzhilfebeitrag für das KSA notwendig ist», schreibt der Verband. Dies sei ein Krankheitssymptom des Systems. Sparmassnahmen von Bund und Kantonen im Gesundheitswesen hätten zu Einbussen in Millionenhöhe für Spitäler und andere Pflegeinstitutionen geführt.

Für die Vaka ist es wichtig, dass der Beitrag für das KSA einmalig bleibt, weil das Spital damit gegenüber der Konkurrenz bevorteilt werde. Die langfristige Existenz der Gesundheitsinstitutionen könne nur durch gesunde Rahmenbedingungen sichergestellt werden. Die Vaka fordert den Abbau staatlicher Eingriffe, Restriktionen und Vorschriften, kostendeckende Tarife und eine ausreichende Abgeltung von Vorhalteleistungen.

Gewerkschaft ortet fatale Fehler in der Vergangenheit

Der VPOD Aargau, die Gewerkschaft des Personals öffentlicher Dienste, ist mit der Zahlung von 240 Millionen Franken an das KSA einverstanden: «Die Finanzhilfe ist, wie der Regierungsrat selbst sagt, zwingend notwendig und alternativlos.» Damit ist es aus Sicht des VPOD aber nicht getan, der Verband fordert einen radikalen Kurswechsel in der Aargauer Gesundheitspolitik: «Es ist Aufgabe des Kantons, die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu sichern.»

Bei der Übertragung der Liegenschaften an die Spital-Aktiengesellschaften im Jahr 2012 wurde laut VPOD ein erster Fehler gemacht. Die Gebäude auf dem KSA-Gelände seien zum Teil alte und marode gewesen, der Bedarf für Sanierungen und Neubauten absehbar. Der VPOD kritisiert, dass diese von den Spitälern finanziert werden müssen, «während sich der Kanton aus der Verantwortung ziehen konnte». Neubauprojekte würden andernorts von den Kantonen finanziert, den Spitälern dort gehe es besser als jenen im Aargau.

Als zweiten Fehler sieht der VPOD die Kürzung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen durch den Grossen Rat. Bei den Abgeltungen für unrentable, aber bestellte Leistungen der Spitäler liege der Aargau im schweizweiten Vergleich fast am Schluss. Auch die Behandlungstarife sind aus Sicht der Gewerkschaft zu tief: Forderungen nach höheren Tarifen seien bei der Regierung aber auf taube Ohren gestossen.

Patientenstelle: KSA deckt einen Drittel des Aargauer Bedarfs

Auch die Patientenstelle Aargau/Solothurn unterstützt die 240-Millionen-Spritze für das KSA. Das Spital sei aufgrund von Grösse und Leistungsangebot unverzichtbar für die medizinische Grundversorgung der aargauischen Bevölkerung. Als einziges Endversorger-Spital im Aargau biete es Leistungen von der medizinischen Grundversorgung bis zur hochspezialisierten Medizin an.

Bei stationären Behandlungen decke das KSA rund einen Drittel des Gesamtbedarfs der Aargauer Bevölkerung ab, ein Konkurs sei im Interesse der Patientinnen und Patienten zwingend abzuwenden, heisst es in der Stellungnahme. Eine KSA-Pleite würde laut Patientenstelle schwere Nachteile bringen:

  • Andere Spitäler würden weder kurz- noch mittelfristig über die notwendigen personellen und infrastrukturellen Ressourcen verfügen.
  • Als Folge der knappen Kapazitäten sind lange Wartezeiten, qualitativ schlechtere Versorgung und Triagen nach Dringlichkeit zu erwarten.
  • Bei einem medizinischen Notfall wäre die Versorgung nicht mehr innert nützlicher Frist gewährleistet.
  • Mehr Distanz der Patienten und Patientinnen zum persönlichen Umfeld kann die Beteiligung der Angehörigen im Behandlungsprozess erschweren.

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