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Kanton meldet pädophilen Lehrer nicht: Dieses Risiko ist unnötig

Trotz Meldepflicht steht der Name eines vorbestraften Aargauer Lehrers nicht auf der schwarzen Liste. Ein Kommentar.

Ein Aargauer Lehrer missbraucht einen ehemaligen Schüler und wird dafür verurteilt. Das Gericht verhängt ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot. Auf der schwarzen Liste landet der Name des Lehrers aber nicht. Bewirbt sich der Mann auf eine Stelle, und verlangt die Schule keinen Strafregisterauszug, könnte er theoretisch wieder vor einer Klasse stehen.

Dieses Risiko ist unnötig. Das Aargauer Bildungsdepartement nimmt es aber bewusst in Kauf. Das Departement hat entschieden, die Verurteilung des Lehrers der Erziehungsdirektorenkonferenz, die die Liste führt, nicht zu melden. Trotz Meldepflicht.

Gleichzeitig empfiehlt dasselbe Bildungsdepartement den Schulen im Aargau aber dringend, bei der Erziehungsdirektorenkonferenz nachzufragen, wenn bei einer Bewerbung oder Referenzauskunft Fragen offen bleiben. Der Kanton empfiehlt also, sich an eine Stelle zu wenden, an die er selbst nicht alle wichtigen Informationen weiterleitet. Das bringt nichts. Im Gegenteil: Das Vorgehen vermittelt eine falsche Sicherheit.

Sexuelle Übergriffe auf Kinder durch Lehr- oder Betreuungspersonen werden sich leider nie verhindern lassen. Es wird immer Ersttäter geben, deren Name auf keiner Liste steht, und deren Strafregisterauszug leer ist. Umso wichtiger ist es, Kinder vor verurteilten Sexualstraftätern zu schützen. Instrumente sind vorhanden – dass die kantonalen Behörden sie nicht nutzen, ist unverständlich.