
Der Vermieter soll Unterschriften seines Mieters gefälscht haben - und die Mängelliste.
          Symbolbild: Christian Beutler
        
                  
        
        Hat der Vermieter die Unterschrift seines Mieters gefälscht? Staatsanwaltschaft muss nun doch ermitteln
Das Obergericht findet, mindestens die Unterschriften auf ihre Echtheit prüfen müsse man schon.
        
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