
Das Kantonsgericht Luzern hat die Zweckmässigkeit der umstrittenen Rückzonung bejaht. (Archivaufnahme)
          Bild: Urs  Flüeler
        
                  
        
        Luzerner Kantonsgericht bestätigt Rückzonung
In Vitznau hatten sich Eigentümer von Bauland gegen die Rückzonung ihrer Grundstücke zu Landwirtschaftsland im Rahmen der Ortsplanung gewehrt.
        
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