
Neu verlangen Luzerner Schulen vom Lehrpersonal einen Strafregisterauszug sowie einen Sonderprivatauszug.
Symbolbild: Keystone/Christian Beutler
Wer im Kanton Luzern als Lehrperson angestellt werden will, muss künftig das Strafregister offenlegen
Die neue Weisung verpflichtet Schulen, Bewerberinnen und Bewerber genau unter die Lupe zu nehmen.
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