
Kind nach mutmasslicher Misshandlung schwer behindert – ab Montag stehen die Eltern im Aargau vor Gericht
Es sind gravierende Vorwürfe, für die sich ein Elternpaar ab Montag vor dem Bezirksgericht Brugg verantworten muss. Gemäss der Staatsanwaltschaft soll ein Elternteil das damals noch nicht zweijährige Kleinkind im Herbst 2022 massiv misshandelt haben. Demnach habe die beschuldigte Person das Kind geschüttelt und geschlagen, sodass es bewusstlos wurde.
Das Kleinkind wurde danach ins Kantonsspital Baden eingeliefert, wo es beatmet wurde und überlebte. Allerdings trug das Opfer irreversible Gehirnschäden davon und ist seither schwer behindert. Die Eltern gaben bei der Befragung an, die Verletzungen seien nicht von ihnen verursacht worden. Sie behaupteten, diese seien beim Spielen mit dem älteren Geschwister entstanden.
Die Staatsanwaltschaft glaubt dieser Darstellung nicht und hat die Eltern angeklagt. Für den Elternteil, der das Kind misshandelt haben soll, wird eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren gefordert. Dem anderen Elternteil droht eine bedingte Gefängnisstrafe von 20 Monaten. Markus Wopmann, der ehemalige Leiter der Kinderschutzgruppe am Kantonsspital Baden, sagte gegenüber Tele M1, ein Schuldspruch sei in solchen Fällen nicht sicher.
«Aus meiner Erfahrung kann das schwierig werden, wenn die Mutter ihren Mann nicht belastet und der Vater seine Frau nicht.» Wenn es keine weiteren Fakten oder Aussagen von Zeugen gebe, sei es möglich, dass niemand verurteilt werden könne. Dass ein Elternpaar die Schuld auf das ältere Geschwister schiebe, sei eine Schutzbehauptung, die immer wieder vorgebracht werde.
Die Verhandlung am Bezirksgericht Brugg ist auf drei Tage angesetzt,die AZ berichtet ab Montag in einem Liveticker. Die Urteilsverkündung ist für Freitagnachmittag vorgesehen. Für beide Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.