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Vollständige Marktöffnung, Schutz für Konsumenten: So will der Bundesrat das Stromabkommen mit der EU umsetzen

Die Schweiz hat mit der EU ein neues Stromabkommen ausgehandelt. Es bringt die vollständige Marktöffnung. Jetzt informiert Energieminister Albert Rösti, wie das neue Abkommen im Inland umgesetzt werden soll.

Im Rahmen des Vertragspakets mit der EU haben die Schweiz und die EU im Dezember 2024 auch die materiellen Verhandlungen über ein Stromabkommen abgeschlossen. Der Bundesrat will die Schweiz damit besser in den europäischen Strommarkt integrieren. Es soll den Stromhandel erleichtern und die Versorgungssicherheit stärken.

Rechtlich war die Einbindung der Schweiz in den EU-Strommarkt in den Augen des Bundesrats bislang mangelhaft. So ist Swissgrid, die Betreiberin des Schweizer Stromnetzes, nur teilweise in die europäischen Prozesse zur Sicherstellung der Netzstabilität eingebunden. Das Schweizer Stromnetz werde deshalb durch ungeplante Stromflüsse belastet. Ausserdem können die Schweizer Stromversorger nicht am EU-Strombinnenmarkt teilnehmen.

Über die Eckpunkte des neuen Stromabkommens hat der Bundesrat bereits im Dezember 2024 informiert.

Das geplante Stromabkommen bringt die vollständige Marktöffnung: Alle Stromkundinnen und -kunden in der Schweiz sollen ihren Anbieter frei wählen können. Allerdings können Haushalte und Unternehmungen unter einer gewissen Verbrauchsschwelle weiterhin in der Grundversorgung mit regulierten Preisen bleiben, wenn sie das wollen.

Die Versorgungssicherheit wird gestärkt – auch in Krisenzeiten dürfen Nachbarstaaten den Stromfluss nicht beschränken. Der Bau von notwendigen Reservekraftwerken in der Schweiz ist bei Bedarf auch in Zukunft möglich, damit allfälligen Strommangellagen vorgebeugt werden kann Die Schweiz erhält Spielraum bei der Reserveplanung und sechs Jahre Übergangsfrist.

Das Abkommen fördert zudem die Zusammenarbeit bei erneuerbaren Energien. Das Abkommen fördert zudem die Zusammenarbeit bei erneuerbaren Energien. Mit dem Stromabkommen übernimmt die Schweiz auch EU-Regeln bei den staatlichen Beihilfen. Die wichtigsten Schweizer Fördermassnahmen sind mit diesen Regeln vereinbar.

Die in der Schweiz gängige Praxis der Wasserzinsen für den Betrieb von Wasserkraftwerken bleibt weiterhin möglich. Auch enthält das Abkommen keine Vorschriften über den Stromverbrauch, etwa bei der Heizungs- und Gebäudeeffizienz.

An seiner Sitzung vom Mittwoch hat sich der Bundesrat erneut mit dem Stromabkommen befasst. Im Zentrum standen die Umsetzung der Strommarktöffnung für alle Endverbraucher in der Schweiz, die künftige Grundversorgung sowie der Schutz der Konsumenten und des Personals in der Stromwirtschaft. Er hat dafür die Eckerwerte eines Gesetzesentwurfs für die Umsetzung des Stromabkommens beschlossen.

Dieser sieht vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Verbrauch von bis 50 MWh/Jahr weiterhin Zugang zur regulierten Grundversorgung erhalten. Ein Wechsel in den und eine Rückkehr aus dem freien Markt ist möglich, auch unterjährig. Die Stromanbieter können dafür ein Ein- und Austrittsgeld verlangen. Die Preise in der Grundversorgung werden für jeweils ein Jahr fixiert. Die staatliche Regulierungsbehörde für den Strommarkt, die Elcom, überwacht den Markt.

Für die Konsumenten soll ein Vergleichsportal eingerichtet werden sowie eine Ombudsstelle bei rechtlichen Streitfragen geschaffen werden. Auch will der Bundesrat Mindestanforderungen bei den Verträgen festlegen. Stromanbieter müssen ein Risikomanagement vorweisen können und über einen Kundendienst in der Schweiz verfügen. Die Situation des Personals im Strommarkt soll von der Elcom per Monitoring beobachtet werden.

Der Bundesrat hat das zuständige Umwelt- und Energiedepartement UVEK beauftragt,den Dialog mit allen relevanten Stakeholdern fortzusetzen. Das UVEK wird den Bundesrat bis Ende November über die Fortschritte informieren.

Der Vertragstext zum Stromabkommen wird derzeit mit der EU paraphiert. Er soll noch vor den Sommerferien öffentlich vorliegen und geht dann in die Vernehmlassung und ins Parlament. Der Bundesrat schlägt vor, dass separat vom restlichen EU-Vertragspaket über das neue Stromabkommen abgestimmt werden soll. Dies dürfte erst 2028 der Fall sein.