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Beim Kölliker Strohdachhaus steht die Statiksanierung an

Vor rund zweieinhalb Jahren traten die Statikprobleme im Strohdachhaus erstmals auf. Nun kann die Gmeind vom 25. Juni über den Verpflichtungskredit für die Sanierung befinden.

Im Dezember 2022 wurde bekannt, dass der Bruch dreier Bundbalken in der Dachkonstruktion des Kölliker Dorfmuseums zur Absenkung der Scheunendachfläche geführt hat. Das Haus galt als einsturzgefährdet und wurde daraufhin für die Bevölkerung geschlossen.

Auf Empfehlung der kantonalen Denkmalpflege hat die Gemeinde ein Holzbauingenieurbüro damit beauftragt, die vorliegenden Schäden zu analysieren und geeignete Sanierungsmassnahmen zu erarbeiten. Nach diversen ersten Notmassnahmen wurde mit der Überprüfung der Statik und dem Erarbeiten eines Sanierungskonzeptes begonnen. Um weitere Verformungen und Brüche zu verhindern, liess die Gemeinde das Gebäude anfangs 2024 mit einer Holzkonstruktion innen und aussen absichern. So hatte die Bevölkerung ab März 2024 wieder Zugang zum Museum.

Die Balken sind die Schwachstelle

Bei der ausführlichen Untersuchung der alten Dachkonstruktion und der traditionellen Zimmermannsarbeit sind deutliche Schwächen in der Statik des Hochstud-Dachs aufgefallen. Besonders problematisch sind die Balken, die seitlich aus dem Gebäude herausragen. Diese tragen einen grossen Teil des Gewichts des Dachs und sind dabei stark belastet – sie müssen grosse Kräfte durch Biegung und Schub aushalten.

Hinzu kommt, dass beim Umbau um das Jahr 1940 wichtige tragende Bauteile entfernt wurden. Ausserdem wurde das Dach im Jahr 2020 neu gedeckt, wodurch das Gebäde mit zusätzlichem Gewicht belastet wurde. Dadurch ist die Dachkonstruktion heute bis an ihre Belastungsgrenze beansprucht.

Ein weiteres Problem sind Mikroorganismen. Diese können in das Holz eindringen und dort die Zellstruktur angreifen. Besonders in feuchten oder schlecht belüfteten Bereichen können sich Schädlinge stark vermehren. Die Larven fressen im Inneren des Holzes Gänge, was die Tragkraft weiter schwächt. 

Diese Massnahmen sind geplant

Die aktuell stark beschädigten Teile der Konstruktion müssen durch passende Massnahmen gesichert und stabilisiert werden. Um das Gebäude dauerhaft vor Schäden oder einem Einsturz zu schützen, soll die gesamte Tragkonstruktion mit zusätzlichen Bauteilen verbessert und stabilisiert werden.

Dafür müssen wichtige tragende Elemente des Dachstuhls verstärkt oder ergänzt werden. Die weit herausragenden Vordächer müssen ebenfalls abgesichert werden – zum Beispiel durch schräge Stützen. Die Gemeinde beantragt einen indexierten Verpflichtungskredit über 406’000 Franken. Bund und Kanton beteiligen sich mit je 53’000 Franken an der Sanierung.

Lohn des Gemeinderats bleibt gleich

Die aktuelle Entschädigung des Gemeinderates wurde zuletzt im Jahr 2017 angepasst und ist seither unverändert geblieben, auch wenn die Lebenshaltungskosten in der Zwischenzeit gestiegen sind (Teuerung wurde nicht berücksichtigt). Neu ist, dass der Gemeinderat ab dem Jahr 2024 eine freiwillige BVG-Versicherung (Pensionskasse) für die Gemeinderatsentschädigungen eingeführt hat. Diese Massnahme soll mögliche Vorsorgelücken schliessen. Die jährlichen Kosten dafür wurden bereits für 2024 und 2025 ins Budget aufgenommen. Für die kommende Amtsperiode 2026 bis 2029 müssen die Beiträge zur BVG zusammen mit den Entschädigungen von der Gemeindeversammlung genehmigt werden. Die Finanzierung erfolgt analog zur Regelung beim Gemeindepersonal: 60  Prozent übernimmt die Gemeinde, 40  Prozent zahlen die Ratsmitglieder selbst.

Für die kommende Amtsperiode soll der Lohn unverändert bleiben. Das heisst: 45’000 Franken für das Gemeindepräsidium, 24’000 Franken für das Vizepräsidium und 20’000 Franken für Gemeinderatsmitglieder. Die BVG-Beiträge und die Teuerung sollen neu berücksichtigt werden und orientieren sich an Personalverordnung der Gemeinde. Der Gemeinderat betont, dass diese Entschädigungen den tatsächlichen zeitlichen Aufwand der Ratsmitglieder nicht vollständig abdecken – ein Teil der Arbeit werde weiterhin ehrenamtlich erbracht.

Gemeinde legt drei Kreditabrechnungen vor

Die Gemeindeversammlungen vom 15. Juni 2012 und vom 12. Juni 2015  haben für die Sanierung der Hauptstrasse K235 (Scheidgasse – Ghürststrasse) die entsprechenden Verpflichtungskredite bewilligt. 215’000 Franken für die Projektierung und rund 4,8 Millionen Franken für die Sanierung. Das Projekt konnte mit einer Kreditunterschreitung von rund 1 Million Franken realisiert werden.

Für die Sanierung der Ghürststrasse inklusive Werkleitungen wurden Kredite von 65’000 Franken für die Projektierung und rund 1,7 Millionen Franken für die Sanierung bewilligt. Der Gemeinderat sprach noch einen Zusatzkredit von 90’000 Franken. Das Projekt konnte mit einer Kreditunterschreitung von rund  111’000 Franken, beziehungsweise 201’000 Franken (inklusive Zusatzkredit) abgeschlossen werden. 

Rund 780’000 Franken betrug der bewilligte Kredit für die Sanierung der Scheidgasse inklusive Werkleitungen. Der Gemeinderat sprach noch einen Zusatzkredit von  457’000 Franken. Das Projekt konnte im Vergleich zum ursprünglichen Kredit mit einer Kreditüberschreitung von rund 222’000 Franken realisiert werden. Unter Berücksichtigung des Zusatzkredites ergibt sich eine Kreditunterschreitung von rund  235’000 Franken.

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