Sie sind hier: Home > Miete > Steigende Mieten im Aargau: Regierungsrat sei zu passiv, kritisieren Politiker von Mitte-links

Steigende Mieten im Aargau: Regierungsrat sei zu passiv, kritisieren Politiker von Mitte-links

Bürokratieabbau oder gezielte Subventionen? Grossratsmitglieder von GLP, SP, Grünen und Mitte fordern den Regierungsrat auf, wirkungsvolle Rezepte gegen die Wohnungsknappheit aufzuzeigen.

Der Staat sorgt innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten dafür, dass «jedermann eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann». So steht es in der Aargauer Verfassung. Doch entspricht das der Realität? Angesichts der Wohnungsknappheit und der steigenden Mietpreise sehen acht Grossratsmitglieder von GLP, SP, Mitte und Grünen Handlungsbedarf.

In einem Vorstoss fordern sie vom Regierungsrat, dass dieser aufzeigt, wie den Problemen begegnet werden kann. Nicht weniger als 16 Massnahmen, die zur Diskussion stünden, liefern sie gleich mit. Darunter: eine Flexibilisierung der Bauvorschriften, ein Vorkaufsrecht für Gemeinden, das Auszahlen von Mitzinsbeiträgen an Personen mit kleinem Einkommen oder die Förderung von gemeinnützigem Wohnungsbau.

Die Regierung soll nun in einem Bericht aufzeigen, welche dieser Massnahmen am wirkungsvollsten sind. Der Bund empfehle den Kantonen im «Aktionsplan Wohnungsknappheit», eine solche Untersuchung durchzuführen, schreibt Matthias Betsche, GLP-Grossrat und Erstunterzeichner des Vorstosses

Regierung soll Kosten-Nutzen-Verhältnis klären

In einem früheren Vorstoss zum Thema argumentierte der Regierungsrat, er könne den Wohnungsmarkt nicht beeinflussen, sondern lediglich unnötige Hürden in der Planung des Wohnraums eliminieren. Weil die Situation regional sehr unterschiedlich sei, erachtet er es als sinnvoller, wenn Gemeinden bei Bedarf eingreifen.

Nun verlangt eine Gruppe von Mitte-links-Grossratsmitgliedern, dass die Aargauer Regierung eine aktivere Rolle beim Thema Wohnungsnot einnimmt. Konkret soll sie die verschiedenen Vorschläge bezüglich Kosten-Nutzen-Verhältnis oder Umsetzungsdauer untersuchen. Von diesen Informationen würden auch die Gemeinden profitieren, heisst es im Vorstoss. Damit dies geschieht, muss der Grosse Rat der Forderung allerdings zuerst zustimmen.