Sie sind hier: Home > Post > Geplanter Post-Abbau: Parlamentarier machen Rösti einen Strich durch die Rechnung

Geplanter Post-Abbau: Parlamentarier machen Rösti einen Strich durch die Rechnung

Bundesrat Albert Rösti wollte der Post per Verordnung einen Leistungsabbau ermöglichen. Jetzt widerspricht eine nationalrätliche Kommission mit einem Gesetzesentwurf.

Eigentlich wollte die Schweizer Post abbauen. Gegen den Widerstand des Nationalrats hatte Bundesrat Albert Rösti eine Verordnung vorgelegt, welche dem gelben Riesen Sparmassnahmen ermöglichen sollte. Jetzt wehrt sich die zuständige Kommission über den Gesetzesweg.

Der Bundesrat wollte die Auflagen für die Post senken. Nur noch neun von zehn Briefen und Päckli sollten pünktlich sein, kleinere Siedlungen weniger gut bedient werden müssen. Dafür hat er im Frühling die Verordnung zum Postgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Demnach müsste die Post nur 90 Prozent aller Sendungen pünktlich abliefern. Rund 60’000 Haushalte hätten bis 2036 schrittweise keine Post mehr erhalten sollen.

Abbau um 45 Millionen Franken geplant

Die Post selbst hatte positiv auf die Vorlage reagiert, sogar dafür geweibelt. Die Lockerung erhöhe die Effizienz in der Zustellung deutlich, schrieb die Post in einer Mitteilung. Ab 2026 sollten diese Massnahmen den Staatskonzern um bis zu 45 Millionen Franken jährlich entlasten.

Die Stossrichtung hatte Bundesrat Albert Rösti bereits im vergangenen Jahr vorgeschlagen. Der Nationalrat hatte versucht, ihn zu stoppen. Er verlangte per Motion, dass die Postverordnung nicht angepasst werden dürfe, bis das Postgesetz gesamthaft überarbeitet werde.

Die Motion scheiterte im Ständerat. Rösti gab entsprechende Änderungen an der Verordnung zum Postgesetz durch, zu denen sich Kantone und Politik äussern können. Entscheiden wird schlussendlich aber der Bundesrat.

Widerstand im zweiten Anlauf

Nun nehmen die Nationalrätinnen und Nationalräte erneut Anlauf. Jetzt hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen eine Motion eingereicht, die Änderungen am Postgesetz verlangt. Konkret sei weiterhin eine flächendeckende Hauszustellung von Postsendungen für alle ganzjährig bewohnten Häuser in der Schweiz sicherzustellen.

Auch die heutigen Vorgaben für die Laufzeiten von Briefen, Paketen und Tageszeitungen müssten mindestens auf dem aktuellen Niveau bleiben. So müssten 97 Prozent der Briefe und 95 Prozent der Pakete gemäss Frankierung zugestellt werden. Das würde die beiden grossen Lockerungen in der Verordnung per Gesetz verunmöglichen.

Dass die Kommission nun versucht, das Vorhaben des Bundesrats zu übersteuern, begründet sie mit dem Service public. Die Vorlage des Bundesrats führe faktisch zu einem Rückbau des bisherigen Zustellnetzes, insbesondere in ländlichen Gebieten. Damit schränke sie einen wesentlichen Teil der Grundversorgung ein und schwäche das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Versorgung.

Die Kommission stört sich – wieder – daran, dass eine Änderung von dieser Tragweite allein per Verordnung geschehen soll. Die langfristige Planung der Post würde sich daran orientieren, was eine spätere Korrektur erschwere oder verunmögliche. Als Nächstes befasst sich der Nationalrat mit der Motion.