
Verbotene Feuerwerks-Bastelei fliegt bei Hausdurchsuchung auf – Mann verurteilt
Ein 28-Jähriger aus dem Bezirk Baden hat sieben Thunder-Knallkörper aufgeschnitten, um das darin enthaltene explosive Material – die Treibladungen – zu entnehmen und zusammenzuführen. Damit wollte er einen grossen Thunder basteln, um diesen später in der Öffentlichkeit selbst zu zünden. Doch dazu kam es nicht: Bei einer Hausdurchsuchung sicherte die Polizei die aufgeschnittenen Thunder, wie aus einem nun rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht.
Thunder gehören zur Feuerwerkskategorie F3 und dürfen nur von Personen ab 18 Jahren gekauft werden, sagt Urs Corradini, Präsident der Schweizerischen Koordinationsstelle Feuerwerk (SKF). Die Altersbeschränkung helfe normalerweise, dass solche Produkte vernünftig und sachgemäss verwendet würden. «Die legal erhältlichen Produkte sind handhabungssicher hergestellt worden. Sie müssen im Originalzustand verwendet werden. Jegliche Änderungen oder Basteleien können gefährlich sein und sind vor allem auch gesetzlich verboten.»
Zum konkreten Fall könne er keine Auskunft geben, weil er ihn nicht kenne. «Aber ganz grundsätzlich besteht Verletzungsgefahr, wenn man an Feuerwerkskörpern herumbastelt. So eine Person gefährdet sich selbst und die Personen, Tiere, Gegenstände in seinem Umfeld.» Zudem rufe seine Branche explizit dazu auf, solche Basteleien zu unterlassen. Jedoch: «Nach unserem Wissen sind private Basteleien nur ein paar Einzelfälle.»
Fünf Delikte, eine Strafe
Neben der Pyro-Konstruktion fand die Polizei beim Verurteilten auch eine Airsoft-Pistole, die einer echten Feuerwaffe glich, sowie ein Kokaingemisch und Marihuana. Der Mann wurde deshalb gleich mehrfach verurteilt: Neben Verstössen gegen das Sprengstoff-, das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz auch wegen einer Verkehrsübertretung. Er war mit seinem E-Trotti in falscher Richtung in einen Kreisverkehr eingebogen.
Die Staatsanwaltschaft Baden verurteilte ihn per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 120 Franken. Weil er insgesamt drei Tage in Untersuchungshaft sass – jeweils zu zwei verschiedenen Zeitpunkten –, wurden ihm diese angerechnet. Effektiv beträgt die bedingte Geldstrafe somit 47 Tagessätze und insgesamt 5640 Franken.
Inklusive Busse von 1500 und Gebühren von 2245 Franken zahlt der Mann vorerst total 3745 Franken, wenn er in den nächsten zwei Jahren nicht straffällig wird. Das Urteil wird ins Strafregister eingetragen und die sichergestellten Gegenstände wurden eingezogen.