Sie sind hier: Home > Österreich > «Ich hätte nie jemandem etwas angetan»: Aargauer Ex-Berufsoffizier als Casinoräuber verurteilt

«Ich hätte nie jemandem etwas angetan»: Aargauer Ex-Berufsoffizier als Casinoräuber verurteilt

Maskiert mit Sturmhaube, Kapuze und Sonnenbrille ging er schnurstracks durchs Foyer und verliess mit 36’400 Euro das Casino Bregenz. Nun muss der 25-jährige Spielsüchtige wegen schweren Raubes vier Jahre hinter Gitter.

Der 25-jährige Aargauer hatte eine Ausbildung bei der Armee gemacht und als Berufsoffizier eine gute Arbeitsstelle. Seine Kindheit war schwierig gewesen – mit gewalttätigen Eltern, Missbrauch, dem Aufwachsen bei Pflegeeltern und etlichen Heimaufenthalten. Doch beruflich konnte er in der Armee Fuss fassen und verdiente auch gut.

Zum Verhängnis wurde dem Aargauer seine Spielsucht. Erst kam er mit dem eigenen Geld aus, doch dann nahm er einen Kredit auf, schliesslich hatte er Schulden von 130’000 Euro angehäuft, Leasingraten für ein Auto standen an und die Stelle bei der Armee war gefährdet.

Zwei Auswege

«Ich dachte mir, ich habe jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder ich mache einen Raubüberfall oder ich bringe mich um», führt der sportliche Mann in Schweizerdeutsch vor Gericht in Feldkirch aus. Er entschied sich, das Bregenzer Spielcasino zu überfallen.Die Tat verübte er Anfang März dieses Jahres.

Maskiert mit Sturmhaube, Kapuze und Sonnenbrille ging er schnurstracks durchs Foyer Richtung Kasse, drohte mehrfach mit seiner Dienstwaffe und verliess mit 36’400 Euro in einem Nylonsack das Casino.

Er floh zunächst auf dem Strandweg Richtung Bregenzer Ache, dann stieg er um in sein Auto. Wenig später wurde er gefasst. «Das Wichtigste ist mir, zu sagen, dass ich nie jemanden verletzen wollte und auch nie jemandem etwas angetan hätte», sagt der Beschuldigte vor Gericht.

Vier Jahre Haft

«Die Videoaufzeichnung zeigt ein äusserst zielstrebiges, kaltblütiges und entschlossenes Vorgehen des Angeklagten. Man kann sich kaum vorstellen, dass dieser höfliche, junge Mann, der heute hier sitzt, diese Tat begangen hat», sagt die Staatsanwältin. Eine halbgeladene Waffe in eine «geladene» umzuwandeln, gehe äusserst rasch. «Man muss den Schlitten zurückziehen, weil sonst keine Patrone in der Kammer ist», erklärt der Angeklagte. Aus Versehen könne sich also kein Schuss lösen, das sei ihm wichtig gewesen.

Das Gericht verurteilt den Aargauer wegen schweren Raubes, schwerer Nötigung, Körperverletzung und Verstoss gegen das Waffengesetz zu einer Haftstrafe von vier Jahren unbedingt. Das Urteil ist rechtskräftig.