
Horrorcrash mit Maishäcksler geht glimpflich aus – trotzdem wurden nun zwei Personen verurteilt
Die Szene könnte der Horrorfilmreihe «Final Destination» entnommen sein, bei der die unmöglichsten und schrecklichsten Unfälle passieren: Ein Maishäcksler spiesste im vergangenen Oktober an der Baslerstrasse in Brugg einen Renault Clio auf. Wie durch ein Wunder wurde der Autofahrer nur leicht verletzt, sein Renault erlitt jedoch Totalschaden. Der Fahrer des Maishäckslers, ein Mann Mitte 20, blieb unverletzt.

Bild: Kantonspolizei Aargau / zvg
Allerdings hat die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach nun sowohl den Maishäcksler-Fahrer als auch den Landwirt, für den er arbeitet, gebüsst. Der Landwirt muss 200 Franken Busse zahlen, der Fahrer 300.
Wie aus dem Strafbefehl des Fahrers hervorgeht, war der Maishäcksler in Richtung Zentrum unterwegs, der Renault kam aus der Gegenrichtung. Als der Fahrer des Maishäckslers merkte, dass er mit seiner Maschine an dieser engen Stelle etwas gar weit in die Gegenfahrbahn reichte, bremste er relativ brüsk. Dadurch gerieten die hinteren Räder des Fahrzeuges in die Luft, es liess sich nicht mehr steuern. Der Maishäcksler brach nach links aus, kollidierte mit dem Renault Clio und drückte diesen gegen eine Mauer.
Hätte der Maishäcksler-Fahrer vorausschauend früher abgebremst oder hätte er statt des Bremsmanövers mehr nach rechts ausgeschwenkt, wäre der Unfall nicht passiert – davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Der Fahrer wird wegen einfacher Verkehrsregelverletzung durch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges verurteilt.
Hinzu kommt ein Schuldspruch wegen Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges. Denn: Laut Staatsanwaltschaft war der Maishäcksler «massiv ungenügend gesichert». Neben dem beim Unfall abgefallenen Frontschutzbügel «wäre es erforderlich, den Häcksler beziehungsweise seine gefährlichen Bauteile bis zu einer Höhe von 2 Metern mit ausreichend starken Abdeckungen zu versehen». Diese Abdeckungen waren beim Unfallfahrzeug nicht vorhanden.

Bild: Kantonspolizei Aargau / zvg