
Wem gehörte das Kokain? Aargauerin wegen Falschbeschuldigung verurteilt
Anfang August letzten Jahres war eine damals 34-Jährige mit ihrem Freund in Lenzburg unterwegs, bis die beiden von der Polizei kontrolliert wurden. Die Beamten fanden ein Tütchen mit 1,49 Gramm Kokain. Die Frau, die aus Bosnien und Herzegowina stammt und im Bezirk Aarau wohnt, gab zu, dass die Drogen ihr gehören. Die Staatsanwaltschaft stellte einen Strafbefehl aus.
Doch im Dezember legte die Frau Einsprache ein: Sie schrieb darin, dass das aufgefundene Kokain gar nicht ihr, sondern ihrem Freund gehöre. Damit beschuldigte sie diesen einer Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Sie habe den Besitz aus Mitleid auf sich genommen, weil sich ihr Freund «in einer schwierigen persönlichen Situation» befunden habe, führte sie aus.
Kurz vor Weihnachten traf bei der Staatsanwaltschaft erneut ein Brief ein: Jetzt erklärte die Frau, das Kokain habe doch ihr gehört, sie habe ihren Freund zu Unrecht beschuldigt, weil sie wütend auf ihn gewesen sei.
Es war nicht das erste Vergehen der heute 35-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft Baden büsste sie im März 2024 mit einem Strafbefehl wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Hausfriedensbruch, mehrfachem geringfügiger Diebstahl und mehrfacher Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Es wurde eine bedingte Freiheitsstrafe von 90 Tagen ausgesprochen, bei einer Probezeit von drei Jahren. Weil die Frau sich nicht bewährt hat, wird sie nun mit einer Freiheitsstrafe von 100 Tagen gebüsst. Hinzu kommen Strafbefehlsgebühren von 1200 Franken.