
Böller-Buben müssen bibbern
Wo genau die ausgeprägte Freude am Knall genetisch verankert ist, lässt sich nicht sagen. Beobachtungen am 1. August und in der Silvesternacht legen aber nahe, dass es sich um eine geschlechts- und altersspezifische Eigenschaft handelt: Es sind überwiegend junge Männer, die sich der Faszination des reinen Knalleffekts hingeben.
Bei diesen Böller-Buben handelt es sich allerdings um eine Minderheit, die sich offensichtlich bei einer Mehrheit unbeliebt gemacht haben. Vor allem bei den Besitzerinnen und Besitzern von lärmempfindlichen Hunden und Katzen. Die Kräfteverhältnisse sind deutlich: Im April zeigte eine repräsentative Umfrage, dass 68 Prozent die Böller und anderes Knallwerk verbieten wollen – so wie das die Initiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» von mehreren Tierschutzorganisationen fordert.
Kein Wunder, schlägt sich die Politik nun auf die Seite der Tierfreunde. Schon im Januar – kurz nach den Silvesterkrachern – hat die zuständige Kommission des Nationalrats beschlossen, zur Initiative einen indirekten Gegenvorschlag vorzulegen. Jetzt, kurz nach dem 1.-August-Radau, ist es so weit. Wichtigster Punkt: Das Knallen als Selbstzweck steht vor dem Aus.
«Knallkörper ohne visuelle Effekte», die «ausschliesslich zur Knallerzeugung bestimmt sind», werden verboten. Anderes, besonders lautes Feuerwerk soll gemäss Kommission einer Ausweispflicht unterstellt werden. Die Vorschläge werden bald in die Vernehmlassung geschickt – die Debatte dürfte laut werden.