
Nach Brandserie im Freiamt: Staatsanwaltschaft eröffnet Verfahren
Ein LKW brannte völlig aus, eine Migrolino-Socar-Tankstelle wurde schwer beschädigt. In Uezwil, Büttikon und Wohlen brannte es in der Nacht vom 11. auf den 12. August an mehreren Orten teils heftig.
Zuerst entdeckte ein Anwohner in Uezwil einen brennenden Holzstapel direkt beim Nachbarhaus. Die Feuerwehr Büttikon-Uezwil war rasch vor Ort und konnte Schlimmeres verhindern. Nur Minuten später schlugen in Wohlen bei der Migrolino-Socar-Tankstelle an der Frohburgstrasse Flammen aus dem Aussenlager und der Brand griff auf das Gebäude über.
Um 23.15 Uhr stoppte ein aufmerksamer Autofahrer in Büttikon, als er brennende, mit Holzschnitzeln und Stroh gefüllte Papiersäcke vor einem Haus an der Sarmenstorferstrasse bemerkte. Er konnte das Feuer selbst löschen.
Vorgehensweise an Tatorten weisen Parallelen auf
Bereits wenige Stunden nach den Ereignissen nahm die Kantonspolizei Aargau einen Mann wegen des dringenden Tatverdachts der Brandstiftung fest. Wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in einer Medienmitteilung schreibt, hat sie gegen den Mann ein Verfahren eröffnet und Untersuchungshaft beantragt. Das zuständige Zwangsmassnahmengericht hat diese zwischenzeitlich bestätigt. Bei dem Mann handelt es sich um einen 30-jährigen Schweizer aus der Region.
Die bisherigen Ermittlungen würden den Verdacht erhärten, dass der Beschuldigte für die vier in der Erstmitteilung erwähnten Brandherde verantwortlich sei. Neben der vorhandenen Beweislage würden auch die Vorgehensweisen an den meisten Tatorten Parallelen aufweisen.
Im Kontakt mit den Ermittlungsbehörden habe der Mann ein auffälliges Verhalten gezeigt, das nun durch gezielte Abklärungen vertieft geprüft wird. Diese sollen helfen, allfällige Hintergründe und mögliche Beweggründe für die Delikte zu klären.
Die Beteiligung einer weiteren Person an den Bränden gelte nach derzeitigem Ermittlungsstand als unwahrscheinlich, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.(jfe)