
FDP kritisiert Markus Dieth beim Vorgehen zum Kantonsreferendum – der Finanzdirektor kontert umgehend
Im Juni hat das eidgenössische Parlament die Abschaffung der sogenannten «Heiratsstrafe», die Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren, beschlossen. Mit der Individualbesteuerung sollen Ehepaare wie heute Konkubinatspaare je eine Steuererklärung pro Person ausfüllen. Der Aargauer Regierungsrat sieht darin eine «unnötige administrative Verkomplizierung für die Steuerzahlenden». Die Zahl der Steuerdossiers, die der Kanton prüfen müsste, würde um 140’000 steigen.
Die Exekutive beantragt dem Grossen Rat am 23. September deshalb, das Kantonsreferendum zu ergreifen. Es kommt zustande, wenn es von mindestens acht Kantonen innerhalb von 100 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung im Bundesblatt ergriffen wird. Die Frist startete am 1. Juli.
FDP vermisst «faire und offene Kommunikation»
Kritik gab es sofortvon der FDP Aargau, die der Regierung vorwarf, in Steuerfragen eine «rückwärtsgerichtete Haltung» einzunehmen. Am Dienstag doppelten die Liberalen mit einer Fraktionserklärung nach. Präsident Silvan Hilfiker griff darin Finanzdirektor Markus Dieth an. Sie vermissten eine «faire und offene Kommunikation». Wochenlang hätten Fraktionen und Grossratsmitglieder nichts zum Kantonsreferendum erfahren. Auch Mitglieder der zuständigen Kommission Volkswirtschaft und Abgaben (VWA), die am 2. September darüber beraten soll, nicht.

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«Wir wissen nun auch, weshalb», so Hilfiker. Hinter den Kulissen habe die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) unter dem Präsidium des Aargauer Finanzdirektors Markus Dieth für ein Kantonsreferendum geweibelt. Für Hilfiker «ein Affront gegenüber den Gepflogenheiten unseres demokratischen Systems».
Zeitplan war laut Markus Dieth sehr eng
Silvan Hilfiker scheine falsch informiert zu sein, kontert Markus Dieth umgehend. Die KdK, deren Präsident er ist, könne keine Rolle haben, weil es noch gar keine Abstimmungsvorlage gebe. Hingegen habe die Finanzdirektorenkonferenz mit ihrem Präsidenten Ernst Stocker (SVP) eine Empfehlung an die Kantone respektive deren Finanzdirektoren abgegeben. Sie sollten das Ergreifen eines Kantonsreferendums bei den jeweiligen Parlamenten beantragen.
Am 13. August habe der Aargauer Regierungsrat diesen Beschluss gefasst, so Dieth. Eine Kommunikation davor sei nicht möglich gewesen. Die vom Finanzdepartement erarbeitete Botschaft wurde am 14. August an den Grossen Rat versendet. «Es handelte sich um einen sehr engen Zeitplan, um dem Grossen Rat eine möglichst lange Vorbereitungszeit zu gewähren», hält der Mitte-Regierungsrat fest. Die Kommission sei vorinformiert gewesen.