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In Reiden liegt die revidierte Ortsplanung öffentlich auf

Nach vier Jahren Arbeit befindet sich Reiden mit der Gesamtrevision der Ortsplanung auf der Zielgeraden: Noch bis 16. September liegt sie öffentlich auf. Im Optimalfall kann die Gemeindeversammlung bereits im nächsten Jahr darüber beschliessen.

Seit dem Jahr 2021 arbeitet die Gemeinde Reiden an der Gesamtrevision ihrer Ortsplanung. In dieser Zeit wurde ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) ausgearbeitet und vom Gemeinderat genehmigt. Darauf basierend erarbeitete die Ortsplanungskommission ein Gesamtmobilitätskonzept sowie ein Freiraumkonzept. Diese Konzepte flossen dann in die Zonenpläne sowie das Bau- und Zonenreglement (BZR) ein. Die Mitwirkung zu den Konzepten, den Zonenplänen und dem Bau- und Zonenreglement fand letztes Jahr statt. Es gab 80 Eingaben. 

In der Zwischenzeit hat der Kanton Luzern die Zonenpläne sowie das Bau- und Zonenreglement einer Vorprüfung unterzogen. Im Vorprüfungsbericht hält das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) fest, dass der Entwurf der Gesamtrevision der Ortsplanung gut, weitgehend vollständig erarbeitet und grösstenteils recht- und zweckmässig sei. Aufgrund der Vorprüfung sind grundsätzlich keine wesentlichen Änderungen gegenüber der Mitwirkung vorgenommen worden. Punktuell hat die Ortsplanungskommission jedoch auf Hinweise des BUWD reagiert.

Überbauungsziffer statt Ausnützungsziffer

Nun liegen die Zonenpläne, Bau- und Zonenreglement und weitere Dokumente und Konzepte öffentlich auf. Diese umfassten nicht die kantonale Rückzonungsstrategie und auch nicht die Gewässerraumfestlegung, die an der Gemeindeversammlung im Mai 2023 beschlossen wurden, sagte Gemeinderat Willi Zürcher an der Informationsveranstaltung vom Dienstagabend. Hier sei der Entscheid des Regierungsrates noch ausstehend.

Grösste formale Änderung zu den bisher geltenden Plänen und Reglementen sind neue Begrifflichkeiten sowie andere Farben auf den Zonenplänen. Mit dem neuen Planungs- und Baugesetz (PBG) müssen seit 2014 andere Begriffe verwendet werden. Beispielsweise ist nicht mehr die «Ausnützungsziffer», sondern neu die «Überbauungsziffer» massgeblich. Bei der Ausnützungsziffer wurde die maximal zulässige Wohnfläche in Bezug auf die Grundstücksfläche definiert. Die neue Überbauungsziffer sei nun der Fussabdruck des Gebäudes, erklärte Romeo Venetz vom Planungs- und Ingenieurbüro Kost und Partner. Die Überbauungsziffer besagt somit, wie viel der anrechenbaren Grundstücksfläche mit einem Gebäude überbaut werden darf. 

Ebenfalls neu wird nicht mehr mit der Anzahl Vollgeschossen (z.B. W3) gerechnet, sondern der zulässigen Gesamthöhe des Gebäudes. Diese wird je nach Zone beispielsweise mit 9, 11, 14 oder gar 20 Metern definiert. Je nach Gebäudehöhe bemisst sich dann der minimale Grenzabstand.

Nicht ganz einfach sei die Umteilung der bisherigen Zonen in die neuen Zonen gewesen, erklärte Romeo Venetz von der Ortsplanungskommission. Dabei wurde unter anderem beachtet, welche Zone bisher diesem Gebiet zugeteilt war, wie gross die gebauten Gebäude tatsächlich sind und welche Zone künftig für dieses Gebiet gelten soll, ob zum Beispiel eine Verdichtung möglich sein soll oder nicht. Rund 20 Prozent der bestehenden Bauten sind nach dieser Neubenennung der Zonen nicht mehr zonenkonform. Für diese gilt jedoch Bestandesgarantie.

Einzonungen für die Schützen und Hornusser

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision kommt es aber auch zu punktuellen Umzonungen und Einzonungen. Beispielsweise in die Zone für Sport- und Freizeitanlagen. Die Anlagen des Pistolenschützenbundes Reiden, der Feldschützengesellschaft Richenthal und der Hornussergesellschaft Hintermoos-Reiden sollen dieser Zone zugeteilt werden. Der Kanton unterstützt die Einzonung von Schiessanlage und Schützenhaus der Pistolenschützen. Der Gemeinderat Reiden hält aber im Sinne der Gleichbehandlung auch an den anderen beiden Einzonungen fest. Eine weitere Einzonung, dieses Mal in die Verkehrszone, ist vorgesehen beim Kurhaus Richenthal für den Bau einer Buswendeschleife. «Die Einzonung ist nicht gleichbedeutend mit der Baubewilligung», hielt Willi Zürcher fest. Diese benötige dann ein separates Verfahren.

Die neue Ortsplanung liegt bis 16. September auf der Bauverwaltung Reiden auf und kann auch online angeschaut werden.