
Türke kaufte für 30’000 Franken gefälschte griechische ID und Pass am Bahnhof: So lautet das Urteil
Dass man eine gefälschte Identitätskarte und einen gefälschten Pass besser nicht am Bahnhof kaufen soll, zeigt ein Urteil des Obergerichts. Als ein Türke an einem Sommertag im August 2019 von Deutschland in die Schweiz reiste, hatte er weder einen gültigen Pass noch ein Visum dabei. Lediglich einen Führerausweis trug er mit sich. Denn der türkische Pass sei ihm vorher von einem «Schlepper» abgenommen worden, begründete er damals.
Doch der Türke wusste sich selbst zu helfen. Er gab seinen türkischen Pass einer Vermittlerperson ab, die ihm die Einbürgerung in Griechenland versprach. Später soll er im Jahr 2019 am Bahnhof von einem unbekannten Mann für 30’000 Franken eine gefälschte griechische Identitätskarte sowie einen griechischen Pass gekauft haben.
Über drei Jahre soll er sich in der Schweiz aufgehalten haben – und das ohne gültigen Pass oder Visum. Dennoch arbeitete der über 40-jährige Mann in dieser Zeit als Chauffeur. «Er wusste, dass er als türkischer Staatsangehöriger keine Arbeitsbewilligung erhalten hätte», heisst es im Obergerichtsurteil.
Er erschlich sich eine Ausländerbewilligung
Mit den griechischen Dokumenten meldete er sich wenig später bei der Gemeinde an. Dort soll er ebenfalls eine Bescheinigung der Gemeinde Athen abgegeben haben, die bestätigt, dass er griechischer Staatsbürger ist. So erschlich er sich beim Amt für Migration und Bürgerrecht in Baselland die Kurzaufenthaltsbewilligung L und schliesslich die B-Bewilligung.
Im September 2022 reiste der Türke als Beifahrer über die Grenze in Rheinfelden. Bei der Kontrolle hatte er wie bereits 2019 weder einen gültigen Reisepass noch ein Visum dabei. Dafür zeigte er den Beamten seinen erschlichenen Ausländerausweis.
Wegen der rechtswidrigen Einreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts, der Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung sowie der mehrfachen Erschleichung einer falschen Beurkundung wurde er mit Strafbefehl Anfang Februar 2023 verurteilt. Damit hätte er eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 70 Franken zahlen müssen, wenn er innerhalb von zwei Jahren wieder gegen das Gesetz verstossen würde. Dazu kam eine Verbindungsbusse von 3100 Franken. Doch der Türke machte eine Einsprache gegen dieses Urteil.
In einem Punkt wurde er freigesprochen
Im Juli 2024 verurteilte das Bezirksgericht Rheinfelden ihn neben den Punkten im Strafbefehl zudem wegen Verwendung einer erschlichenen falschen Beurkundung. Die Strafe blieb aber gleich. Der Beschuldigte legte gegen das Urteil Berufung ein. Er beantragte einen vollumfänglichen Freispruch. In der Sache des rechtswidrigen Aufenthalts wurde er vom Obergericht freigesprochen. «Eine durch falsche Angaben erschlichene Bewilligung macht den Aufenthalt nicht rechtswidrig», begründete das Obergericht.
Weil der Aufenthalt demnach nicht rechtswidrig war, wird er auch hinsichtlich der Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung freigesprochen. Denn der Beschuldigte machte sich damals nicht strafbar, weil er eine Arbeitsbewilligung besass – auch wenn diese erschlichen war. Anders sieht das Urteil aber bei seiner gefälschten griechischen Identitätskarte und dem Pass aus, die er für insgesamt 30’000 Franken gekauft hatte.
«Es erscheint wenig glaubhaft, dass der Beschuldigte überzeugt gewesen sei, rechtsgültige griechische Ausweisdokumente erhalten zu haben», sagt das Obergericht. Denn er bezahlte diese Dokumente erst, nachdem er die Arbeitsbewilligung erhalten hatte. «Aus all dem ergeht, dass der Beschuldigte wusste, zumindest aber ernsthaft mit der Möglichkeit rechnete, dass die Ausweisdokumente gefälscht waren.»
Damit hat er sich schuldig gemacht. Der zusätzliche Schuldspruch für den Gebrauch der erschlichenen Urkunde entfällt, weil dieser Teil des Hauptschuldspruchs ist.
Maximum an Tagessätzen bleibt bestehen
Anders als in der Sache des rechtswidrigen Aufenthalts wird er wegen der mehrfachen rechtswidrigen Einreise verurteilt. Bei einer Einreise zeigte er seinen Ausländerausweis, aber auch die gefälschten Ausweispapiere. «Der Ausländerausweis stellt insbesondere keinen Reisepass dar», heisst es. Weshalb der Türke mit seinen gefälschten griechischen Dokumenten aufgeflogen ist, geht nicht aus dem Urteil hervor.
Obwohl er wegen des rechtswidrigen Aufenthalts freigesprochen und wegen der Verwendung der erschlichenen Dokumente nicht verurteilt wurde, änderte dies nichts an den 180 Tagessätzen à 70 Franken, sprich dem erlaubten Maximum an Tagessätzen. Damit bleibt die bedingte Geldstrafe von 12’600 Franken. Dazu kommt eine Busse von 3100 Franken.