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Regierungsrat will Gemeinden nicht von Nationalbank-Millionen profitieren lassen

162 Millionen Franken erhält der Kanton für das laufende Jahr von der Nationalbank, weil diese ein Rekordergebnis erzielte. Auch die Finanzlage des Aargaus ist ausgezeichnet – trotzdem will die Regierung keine Ausschüttungen aus Bern an die Gemeinden weitergeben.

Eigentlich hatte Finanzdirektor Markus Dieth für das laufende Jahr ein Minus von rund 90 Millionen Franken budgetiert. Der Fehlbetrag sollte durch eine Entnahme aus der gut gefüllten Reservekasse gedeckt werden, um die Rechnung auszugleichen. Doch schon am 9. Januar kam frohe Kunde aus Bern: Die Nationalbank hatte ein hervorragendes Ergebnis erzielt und schüttete deshalb hohe Beträge an die Kantone aus.

In den Aargau fliessen 162 Millionen Franken – damit ergab sich statt tiefroten Zahlen im Budget 2025 auf einmal ein Überschuss von gut 70 Millionen Franken. Schon in früheren Jahren gab es für den Kanton immer wieder hohe Ausschüttungen von der Nationalbank. Nicht zuletzt deshalb konnten Schulden ab- und eine Ausgleichsreserve von mehr als 1 Milliarde Franken aufgebaut werden.

Schulden abbauen oder Steuern senken

Das hat die FDP auf den Plan gerufen, die nicht nur Steuersenkungen fordert, sondern auch Nationalbank-Gelder für die Gemeinden. In einer Motion, die Ende April im Grossen Rat eingereicht wurde, verlangten die Freisinnigen «gesetzliche Anpassungen, damit ein angemessener Anteil der Gewinnausschüttung der Nationalbank an die Gemeinden weitergegeben wird».

Wie hoch der Gemeindeanteil an den Nationalbankgeldern sein soll, will die FDP im Gesetzgebungsprozess festlegen. Die Gemeinden sollen bei der Verwendung gemäss dem Vorstoss grundsätzlich frei sein. Allenfalls sollten Kommunen mit Nettovermögen den Steuerfuss senken und solche mit Nettoschulden diese um den erhaltenen Betrag reduzieren, schlug Grossrat Lukas Pfisterer vor.

Darum lehnt der Regierungsrat die Forderung ab

Doch der Regierungsrat hat für das Anliegen kein Gehör und lehnt die Motion der Freisinnigen ab. Er führt dafür mehrere Gründe an:

  • Die Finanzlage der Gemeinden sei solide, findet die Regierung. Über die Hälfte habe 2024 einen Überschuss erzielt, kumuliert waren es 105 Millionen Franken. Insgesamt beläuft sich das Nettovermögen der Gemeinden auf 976 Millionen Franken (mit Spezialfinanzierungen) bzw. 132 Millionen Franken (ohne Spezialfinanzierungen), «wobei auch die meisten Gemeinden ohne Vermögen keine problematische Verschuldung ausweisen».
  • Mit dem innerkantonalen Finanzausgleich gibt es laut Regierungsrat ein bewährtes Instrument zur Unterstützung finanzschwacher und belasteter Gemeinden. Die heutige Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden funktioniere gut, es bestehe kein Umverteilungsbedarf, heisst es in der Antwort weiter.
  • Gemäss der Regierung würde die FDP-Forderung die Ungleichheit zwischen den Gemeinden tendenziell verschärfen. Es käme zu Mitnahmeeffekten von finanzstarken Gemeinden, die grundsätzlich keine zusätzliche Einnahmequelle bräuchten.
  • Als besonderes kritisch erachtet der Regierungsrat eine mögliche Zweckbindung der Nationalbankgelder für Schuldenabbau oder Steuersenkungen. Dies «würde einen gravierenden Eingriff in die kommunale Finanzautonomie darstellen», weil Gemeinden eine Einnahmequelle hätten, über die sie nicht frei verfügen könnten.
  • Die Ausschüttungen der Nationalbank seien «trotz mangelnder Planbarkeit» ein wichtiger Teil der kantonalen Einnahmen. Sie fliessen in den ordentlichen Haushalt und werden für kantonale Aufgaben verwendet. Die Gelder kämen «allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons gleichermassen zugute».
  • Auch künftig könnten die Ausschüttungen mehrere Jahre ausbleiben, warnt der Regierungsrat. Deshalb seien diese Gelder «nicht geeignet zur Finanzierung der mehrheitlich gebundenen Ausgaben der Gemeinden, von Investitionen oder gar von dauerhaften Steuersenkungen».
  • Würden dem kantonalen Finanzhaushalt Mittel entzogen, könnten Gelder für Ausgaben fehlen, die auch im Interesse der Gemeinden sind. Die Regierung nennt Investitionen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder die Pflegefinanzierung.
  • In den nächsten Jahren drohen laut Regierung Ausfälle durch das Sparpaket des Bundes und die Individualbesteuerung. Käme die Weitergabe der Nationalbankgelder an die Gemeinden dazu, könnte sich der Kanton gezwungen sehen, ein Sparpaket zu schnüren. Dazu müssten «in Abweichung zur bewährten bisherigen Praxis» dann wohl auch die Gemeinden beitragen.
  • Dem Regierungsrat sei kein Kanton bekannt, der einen Teil der Nationalbank-Ausschüttungen an seine Gemeinden weiterleite. Zudem hätten die Gemeinden «eigene Einnahmequellen zur Erfüllung ihrer begrenzten lokalen Aufgaben».