
Streit um Müll-Wohnung: FDP-Grossrat Adrian Schoop bleibt auf einem Drittel der Sanierungskosten sitzen
Ein verwahrloster Mann hinterliess einen riesigen Müllberg in seiner Wohnung. Das Ausmass der Verwüstung kam wegen eines Notfalls ans Licht: Wasser floss und tropfte im Sommer 2024 aus dieser in weitere Wohnungen. Weil es auch in die Elektroverteilung floss, fiel der Strom in der gesamten Liegenschaft aus. Der Bewohner der vermüllten Wohnung öffnete dem Hauswart erst die Tür, als das Wasser in seinen eigenen vier Wänden mehr und mehr Raum einnahm. Der Hauswart entdeckte den Grund für die Überschwemmung im Badezimmer: eine defekte WC-Spülung. Das Wasser quoll aus der Toilette, die überdies mit Zeitungen und Fäkalien verstopft war.

Bild: zvg
Die Wohnung gehört der Firma von Adrian Schoop, FDP-Grossrat und ehemaliger Gemeindeammann von Turgi. Der Sozialhilfebezüger, dem der Müllberg im wahrsten Sinne über den Kopf gewachsen ist, ist mittlerweile in einem betreuten Heim untergebracht.
Nun ist die Wohnung saniert, wie Schoop gegenüber Tele M1 sagt: «Die Wände wurden rausgespitzt, alles wurde rausgerissen – die Wohnung sah aus wie im Rohbau.» Das hat den Unternehmen nicht nur Nerven gekostet, sondern auch viel Geld: rund 90’000 Franken, wie Schoop sagt.
Kesd: Beiständin hat Auftrag korrekt ausgeführt
Der Mann, der die Wohnung zugemüllt hat, hatte eine Beiständin des Kindes- und Erwachsenenschutzdienstes Baden (Kesd). Obwohl es mehrere Hinweise gab, dass es aus der Wohnung stinke, hat diese nicht interveniert. Damals begründete die Behörde das Nichteingreifen gegenüber Tele M1: «Bei Urteilsfähigkeit eines Klienten gib es keine rechtliche Grundlage, die Wohnung der betroffenen Person durch die Beistandsperson zu betreten. Die genannte Berufsbeistandsperson hat ihren Auftrag unserer Ansicht nach korrekt ausgeführt.»
Schoop hatte damals den Kesd stark kritisiert. Er erklärte, es gebe keinen einfacheren Fall, als einem Hinweis nachzugehen, die Wohnung zu kontrollieren und die Türen zu öffnen. «Wenn das nicht gelingt, geht man zum Familiengericht und holt sich eine Verfügung.» Einfach monatelang wegzuschauen, das sei Arbeitsverweigerung, eine Pflichtverletzung.
Weil der FDP-Grossrat die Kesd in der Verantwortung sah, klagte er gegen die Behörde und wollte die Sanierungskosten erstattet haben. Ohne Erfolg: Laut Kanton liegt keine Pflichtverletzung vor. Immerhin hat sich die Gebäudeversicherung mittlerweile mit 60’000 Franken an den Kosten beteiligt – auf dem restlichen Drittel bleibt Schoop aber sitzen.