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Beschwerde abgewiesen: Kanton verweigert Nachwuchskicker finanzielle Unterstützung

Der Vater eines Fussballtalents wollte seinen Sohn in einer Schule ausserhalb des Aargaus unterbringen. Weil der Kanton die Kosten nicht übernehmen wollte, reichte er eine Aufsichtsbeschwerde ein. Nun liegt die Antwort des Regierungsrats vor.

Ehrgeizige Eltern sind im Leistungssport weitverbreitet. Damit es ihre Kinder bis ganz nach oben schaffen, setzen Väter und Mütter teilweise alle Hebel in Bewegung. So auch in einem Fall aus dem Aargau, mit dem sich Anfang Jahr der Regierungsrat befassen musste.

Ein Vater, dessen Sohn im Nachwuchsteam eines Fussballklubs und im erweiterten Kader einer U-Nationalmannschaft spielte, wollte seinen Sohn in eine Schule ausserhalb des Aargaus schicken. Zwar hätte der Jugendliche nach der abgeschlossenen Bezirksschule eigentlich die Wirtschaftsmittelschule besuchen wollen, in Gesprächen mit der Schule habe man aber gemerkt, dass sich der reguläre Schulbetrieb nicht mit den Trainings am Morgen vereinbaren liesse.

Der Vater stellte beim Kanton ein Gesuch um Kostengutsprache für den ausserkantonalen Schulbesuch. Dieses lehnte das zuständige Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) im Juni 2024 ab – mit der Begründung, dass eine Kostengutsprache nur bei Vorliegen einer «Swiss Olympic Talent Card National» erteilt werden könne. Weil der Jugendliche diese nicht besitze, müsse das Gesuch abgelehnt werden.

«Swiss Olympic Talent Cards»

Um die grössten Schweizer Sporttalente zu fördern, vergibt Swiss Olympic verschiedene «Talent Cards». Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden in drei Stärkeklassen eingeteilt: National, Regional und Lokal. Im Männerfussball vergibt Swiss Olympic «Talent Cards Lokal» an 12- bis 18-Jährige, «Talent Cards Regional» an 12- bis 20-Jährige und «Talent Cards National» an 14- bis 20-Jährige.

Im Juli 2024 reichte der Vater beim Kanton eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Entscheid ein. Es gebe für seinen Sohn keine Möglichkeit, im Aargau eine Mittelschule zu besuchen und gleichzeitig Morgentrainings zu absolvieren. Die Chance, eine Sportlehre zu absolvieren, sei gering, da viele Betriebe «mit dem Umgang von Sportlehrlingen überfordert» seien. Zudem sei die Begründung des BKS nicht nachvollziehbar, da Swiss Olympic auch Besitzer einer «Talent Card Regional» als unterstützungswürdig einstufe.

Mehrere Angebote für Sportler im Aargau

Der Regierungsrat lehnt die Beschwerde ab, wie er an der Sitzung vom 12. Februar 2025 entschied. Er gibt dem Vater zwar recht, dass die Begründung des BKS zu kurz greift. Gleichzeitig stellt er aber klar, dass der Kanton nur eine Kostengutsprache an Jugendliche mit einer «Talent Card Regional» erteile, die aufgrund ihres jungen Alters noch gar keine «Talent Card National» erhalten könnten. Dies treffe im vorliegenden Fall nicht zu.

Laut dem Regierungsrat existieren im Aargau durchaus Bildungsangebote an Mittelschulen, die eine Vereinbarkeit von Schule und Leistungssport ermöglichen – etwa das Sportgymnasium an der Alten Kantonsschule Aarau oder der Talent-Lehrgang an der Kantonsschule Baden. Ausserdem gebe es eine Vielzahl von Aargauer Lehrbetrieben, die eine Sportlehre anbieten.

Für das Verfahren verrechnet der Kanton dem Vater 1200 Franken. Zusätzlich werden ihm Parteikosten von 2300 Franken auferlegt.