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Bauen ohne Bewilligung: «Eine Busse von 2000 Franken wird teilweise in Kauf genommen»

Eine Mehrheit im Aargauer Parlament fordert, dass Gemeinden Bausünder härter bestrafen können. Denn das jetzige System hat Tücken, wie ein Baurechtsanwalt und Grossrat weiss.

Es ist ein aussergewöhnlicher Fall: Die Badener Steinblick AG wollte ein Haus im Klingnauer Städtchen umbauen – und eine grosse Familienwohnung in sieben kleine Studios aufzuteilen. Die Gemeinde lehnte dies ab. Und intervenierte, als die Immobilienfirma – ohne eine Bewilligung zu haben – Umbauarbeiten vornahm. Die Steinblick AG kassierte eine Busse für Bauen ohne Bewilligung von 2000 Franken.

Gemeinden können selbst keine höheren Bussen aussprechen. Daran stört sich Lukas Pfisterer. Der FDP-Grossrat hat eine Motion eingereicht, die  eine höhere Bussenkompetenz fordert. Der Grosse Rat hat sie dem Regierungsrat überwiesen. Der muss es nun auf gesetzlicher Ebene ermöglichen, dass Gemeinden Bussen bis zu 10’000 Franken aussprechen können.

Anzeige bei gravierenden Fällen möglich

Pfisterer hatte generell Bauten ohne Bewilligung im Sinn, als er den Vorstoss einreichte. Er ist seit rund 20 Jahren als Anwalt im Baurecht tätig und berät auch Gemeinden. Diese können einen gravierenden Fall bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen. «Erst kürzlich hat eine Gemeinde eine solche Anzeige eingereicht», erzählt er. «Der Gemeinderat war der Ansicht, dass 2000 Franken dem Unrechtsempfinden nicht entsprechen.»

Lukas Pfisterer.
Bild: zvg

Gelegentlich würden Gemeinden in gröberen Fällen aber auf eine Anzeige verzichten und es bei einer Busse von 2000 Franken belassen, weiss Pfisterer aus Erfahrung. Denn eine Anzeige bedeute auch einen Zusatzaufwand. Gerade bei kleineren Verwaltungen stellt man sich dann also die Frage, ob dieser sich lohnt.

Bis zu 50’000 Franken möglich

Das ist auch gewissen Bausündern klar. «Die maximal 2000 Franken werden teilweise in Kauf genommen», sagt Pfisterer. «Man weiss, dass es selten zu einer Anzeige und einer höheren Busse kommt. Doch genau das ist nicht im Sinn der Ahndung eines solchen Straftatbestandes.»

Übernimmt die Staatsanwaltschaft einen solchen Fall nach einer Anzeige, dauert es länger, bis dieser zum Abschluss kommt. «Wenn Gemeinden Bussen in Höhe von 10’000 Franken aussprechen können, lassen sich solche Fälle schneller erledigen», nennt Pfisterer einen Grund für seine damalige Motion. Bei schweren Verstössen sei es aber auch in Zukunft richtig, eine Strafanzeige einzureichen, meint er. Dann sind – in Extremfällen – Bussen von 50’000 Franken möglich. Hierfür muss eine sogenannte Gewinnsucht vorliegen, eine übertriebene und eigennützige Geldgier.