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Autofahrer kümmerte sich nicht um Sachschaden – Gericht verurteilt ihn

Ein Fahrer eines Wohnmobils musste sich wegen pflichtwidrigem Verhalten nach einer Streifkollision vor dem Bezirksgericht Zofingen verantworten.

«Ich ziehe es weiter, das sage ich Ihnen!» Der 79-jährige Heiri (Name geändert) hat dem Einzelrichter Thomas Meier viel zu sagen. Was ihm vorgeworfen wird, könne gemäss gesundem Menschenverstand so nicht gewesen sein, so Heiri weiter.

Demnach soll Heiri im Mai 2024 mit seinem Wohnmobil auf der Striegelstrasse von Safenwil in Richtung Oftringen gefahren sein. Auf dem Streifen Richtung Walterswil stand ein Lieferwagen. Der Beklagte Heir habe dabei wegen ungenügendem Rechtsfahren eine leichte Streifkollision verursacht, bei welcher der linke Seitenspiegel des Lieferwagens beschädigt worden sei, heisst es im Strafbefehl.

«Ich habe gar nichts bemerkt – sonst hätte ich ja angehalten»

Der Geschädigte habe einen Knall gehört, sagt der Richter. «Ich habe gar nichts bemerkt – sonst hätte ich ja angehalten», ereifert sich Heiri. Der Fahrer des Lieferwagens habe nach dem Knall gewendet, verfolgte das Wohnmobil und notierte das Kennzeichen. Als Heiri an der Kreuzung zur Autobahneinfahrt nach Basel anhalten musste, hielt der Lieferwagenfahrer auf der Fahrspur daneben an. «Du Arschloch, hast mir den Spiegel kaputt gemacht», habe er Heiri zugerufen, bevor die Ampel grün zeigte. «Ich fuhr dann auf die Autobahn. Ich habe ja gar nichts gemerkt», erklärt Heiri vor Gericht.

Fotos von Heiris linkem Seitenspiegel zeigen eine kleine Beule. «Damit soll ich den Spiegel kaputt gemacht haben?», ruft der Wohnmobilfahrer empört. Die Verschalung vom linken Seitenspiegel am Lieferwagen des Geschädigten ist abgeschlagen. Der Fahrer hat den Sachschaden allein repariert. «Es gab ja keinen finanziellen Schaden», meint Heiri und tut seinem Unverständnis kund. 

«Auch wenn kein finanzieller Schaden entstand, sind Sie verpflichtet, sich um den Schaden zu kümmern», erläutert Thomas Meier das Urteil. «Spätestens in dem Zeitpunkt als der Lieferwagenfahrer sagte, dass Sie seinen Spiegel beschädigt hätten, hätten Sie anhalten müssen», mahnt der Richter. Daraufhin spricht er Heiri wegen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. Neben Gebühren muss er eine Busse von 600 Franken bezahlen.

Mitwirkungspflicht bei Unfällen mit Sachschaden

Laut Artikel 51 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) haben Beteiligte eines Unfalls die Pflicht, sich um allfällige Schadenregulierung zu kümmern. Dazu gehört anhalten, Namen und Adressen austauschen, allenfalls Polizei rufen. (she)