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«Sie wollen mich zerstören»: Transportunternehmer muss Ex-Mitarbeitern 65’000 Franken zahlen

Drei Lastwagen-Chauffeure verklagten ihren früheren Arbeitgeber wegen ausstehender Löhne. Das Bezirksgericht Zofingen gab ihnen teilweise recht.

Anfang September musste sich ein Unternehmer aus der Region Zofingen vor dem Bezirksgericht Zofingen verantworten. Der bosnisch-herzegowinische Staatsbürger besitzt seit 2020 ein Transportunternehmen mit zugehöriger Werkstatt sowie einer Autogarage.

Drei ehemalige Mitarbeiter, die bis 2024 als Lastwagen-Chauffeure für den Beschuldigten gearbeitet hatten, klagten gegen ihren früheren Chef, weil er ihnen 2024 nicht den vollen Lohn ausbezahlt und Überstunden nicht bezahlt haben soll. Die geforderten Geldsummen der drei Kläger bewegen sich je zwischen 20’000 und 30’000 Franken.

«Ich habe LKW-Tankfüllungen teilweise aus eigener Tasche bezahlt. Dieses Geld wurde mir nie rückerstattet», sagte einer der Kläger vor dem Gericht. Ein anderer sagte, er habe immer wieder Geld von seinem privaten Konto abheben müssen, wenn sich in der Werkstattkasse zu wenig Bargeld befunden habe. Dieses Geld habe er nie zurückerhalten. Der dritte Kläger war bei der Verhandlung nicht anwesend.

«Sie waren nicht nur Angestellte, sondern Freunde»

Der Angeklagte, der ohne Verteidiger zum Gerichtstermin erschien, wehrte sich gegen die Vorwürfe. Er erklärte, er sei im Frühling 2024 oft nicht im Betrieb gewesen, weil er wegen einer Operation ausgefallen sei. In dieser Zeit sei der Umsatz seiner Firma zurückgegangen. Trotzdem habe er seinen Mitarbeitern, bis er ihnen habe kündigen müssen, die Löhne immer ausbezahlt. «Auch in der Werkstattkasse konnten sie sich immer bedienen», ergänzte der Beschuldigte.

Die Frage des Gerichtspräsidenten Thomas Meier, wie er denn sichergestellt habe, dass die Kasse während seiner Abwesenheit immer voll gewesen sei, sowie andere Fragen konnte der Angeklagte nicht stringent beantworten. Stattdessen witterte er eine Verschwörung gegen sich: «Während meiner Abwesenheit haben sich die drei zusammengetan, um mich zu zerstören. Das wollen sie auch heute noch.» Damit hätten sie grossen Schaden angerichtet, sagte der Beschuldigte weiter. «Ich bedaure dies, denn sie waren für mich nicht nur Angestellte, sondern auch Freunde.»

Lohnausweise nicht nachgereicht

Der Anwalt, der die drei Kläger vertrat, hielt in seinem Plädoyer fest: «Der Beklagte hatte über Monate die Möglichkeit, Lohnausweise nachzureichen, um die Zahlungen nachzuweisen. Das hat er jedoch nicht getan.»

Das Bezirksgericht Zofingen hat die drei Klagen teilweise gutgeheissen, wie aus dem schriftlichen Urteil hervorgeht. Der Beschuldigte muss dem ersten Kläger rund 27’000 Franken, dem zweiten rund 23’000 Franken und dem dritten rund 12’000 Franken bezahlen. Hinzu kommen Zinsen zu je fünf Prozent seit August 2024, die sich damit insgesamt auf gut 3000 Franken belaufen. Der Unternehmer aus der Region Zofingen muss summa summarum also etwa 65’000 Franken abdrücken.

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