
Arbeitsloser log über Zwischenverdienst – Gericht spricht ihn des mehrfachen Betrugs schuldig
«Ich gebe zu, dass ich gelogen habe», sagt Hassan (Name geändert) zum Richter. Die Beweislage ist eindeutig: Neunmal gab er auf den monatlich eingereichten Formularen der Arbeitslosenversicherung an, dass er nicht gearbeitet habe, obwohl er als Lagermitarbeiter Lohn erhielt.
Von April 2020 bis Juni 2020 und von Februar 2021 bis Juli 2021 setzte der 38-Jährige das Kreuz jeweils bei Nein. «Ihnen war also bekannt, was Ja und was Nein bedeutet?», fragt Gerichtspräsident Florian Lüthy. «Für mich persönlich ist der Umgang mit Daten sehr schwierig», antwortet der gelernte Fahrzeugwart. Er habe rund 50`000 Franken Schulden, erzählt er dem Richter.
Hassan verlor die Arbeitsstelle nach massivem Mobbing
Hassans Verteidiger legt eine konkursamtliche Bestätigung vor, wonach eine frühere Arbeitgeberin seinem Klienten nach dem Konkurs der Firma noch über 40`000 Franken schuldet. Mitte 2019 verlor Hassan eine weitere Arbeitsstelle, nachdem es dort zu massivem Mobbing gekommen sei, unterstreicht der Anwalt. Danach war Hassan von November 2019 bis Oktober 2021 bei der Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau gemeldet und bezog Arbeitslosenentschädigung.
Wegen der falschen Zwischenverdienstangaben des Beschuldigten ging die Arbeitslosenkasse irrtümlich davon aus, dass Hassan stets ohne Einkommen war. «Die Kasse überwies Ihnen gesamthaft 20`627 Franken und 15 Rappen, auf die Sie keinen Anspruch hatten», hält der Richter fest. «Ich war komplett überfordert», erläutert der Familienvater. «Ich wollte mit den falschen Angaben meine Familie retten!» Er bereue den Fehler, bekräftigt er. Heute arbeitet Hassan als Versicherungsvertreter. «Ich will meinen Kindern ein Vorbild sein und zeigen, dass ich mir Mühe gebe und meine Schulden mit der Zeit begleiche.»
Eine Notlage ist kein Grund, etwas zu mauscheln
Hassan wird zu 150 Tagessätzen à 80 Franken total 12`000 Franken, bedingt auf 2 Jahre verurteilt. Zudem muss er eine Busse von 1000 Franken unbedingt bezahlen. «Die Sozialhilfe und die Arbeitslosenkasse helfen Menschen in Notlagen», stellt Gerichtspräsident Florian Lüthy klar, «aber eine Notlage ist kein Grund, um etwas hinten herum zu mauscheln.»




