
Wird Martina Bircher die erste Regierungspräsidentin?
Dieter Egli ist dieses Jahr Landammann. Auch Markus Dieth, Stephan Attiger und Jean-Pierre Gallati waren schon Landammann – und vor ihnen viele andere Regierungsräte. Regierungsrätinnen hatte der Kanton Aargau bisher wenige. Susanne Hochuli war die letzte die das Amt des Landammanns innehatte. Die nächste wird Martina Bircher sein.
Geht es nach der Regierung, wird sich dann nicht mehr die Frage stellen, ob Bircher jetzt Frau Landammann, Landammannin oder gar Landamfrau ist. Der Landammann soll dann Geschichte und Bircher stattdessen Regierungspräsidentin sein.
Der Regierungsrat will die Kantonsverfassung anpassen und die Begriffe «Landammann» und «Landstatthalter» zeitgemässer formulieren. Auf die Idee kam nicht etwa das damalige Männergremium. Angestossen haben die Änderung der Kantonsverfassung zehn Grossrätinnen von SP, GLP, Grünen, Mitte, EVP und FDP. Per Motion haben sie im Jahr 2021 verlangt, dass in der Kantonsverfassung der Begriff Gemeindeammann durch den Begriff Gemeindepräsidium ersetzt wird.
Stimmvolk entscheidet voraussichtlich 2027
Die Grossrätinnen argumentierten, 50 Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts sei es an der Zeit, dass in Bezeichnungen der höchsten politischen Ämter kein Geschlecht mehr explizit genannt werde. SVP-Grossrat Bruno Rudolf war nicht der einzige, der in der Forderung ein Zeichen des grenzenlosen «Emanzipierungswahns» sah. Und Jeanine Glarner (FDP) stellte in der Debatte klar, sie sei gerne Frau Gemeindeammann. Am Schluss wurde die Motion per Stichentscheid der damaligen Grossratspräsidentin Elisabeth Burgener (SP) überwiesen.
In der Anhörung, die der Regierungsrat durchführte, waren jeweils gut zwei Drittel der Teilnehmenden einverstanden die Begriffe «Landammann», «Landstatthalter» und «Gemeindeammann» zu ersetzen. Keine Mehrheit fand in der Anhörung der Vorschlag, den Begriff «Einwohnerrat» durch «Gemeindeparlament» zu ersetzen. Deshalb verzichtet der Regierungsrat auf eine Anpassung in diesem Bereich.
Als nächstes ist nun wieder der Grosse Rat am Zug. Er behandelt die Vorlage nächstes Jahr. Am 28. Februar 2027 entscheidet dann voraussichtlich – wie bei allen Änderungen der Kantonsverfassung – die Aargauer Stimmbevölkerung. Nimmt die Vorlage alle Hürden, wäre der Ammann im Aargau ab dem 1. April 2027 Geschichte.




