
Aargauer Bauern liefen innert fünf Tagen siebenmal die Geissen davon – jetzt muss er dafür zahlen
Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen Bauern aus dem Bezirk Lenzburg einen Strafbefehl ausgestellt, der kürzlich rechtskräftig wurde. Das Delikt: Mehrfache Missachtung der allgemeinen Pflicht als Tierhalter durch Halten von Ziegen in einem nicht entweichungssicheren Gehege.
Anfang Juli hatte der Landwirt offenbar ein Problem mit seinen Ziegen. Wie die Staatsanwaltschaft schreibt, haben die Tiere innerhalb von fünf Tagen siebenmal Reissaus genommen. An zwei Tagen ging es besonders turbulent zu und her, wie dem Strafbefehl zu entnehmen ist: «Dabei sind die Ziegen am 8. Juli dreimal und am 10. Juli zweimal entwischt.»
Obwohl es seine Pflicht gewesen wäre, die Tiere in einem Gehege zu halten, aus dem sie nicht ausbrechen können, und trotz der Kenntnis, dass sie mehrmals entweichen konnten, habe der Beschuldigte keine Anpassungen am Gehege vorgenommen oder sonstige Vorkehrungen getroffen, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter.
Für das Vergehen wird der Aargauer mit einer Busse von 400 Franken belegt. Zusätzlich muss er Strafbefehlsgebühren von 500 Franken bezahlen.




