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Kredit für neuen Werkhof wird nach 14 Jahren abgerechnet

Uerkheim schaut an der kommenden Wintergmeind ein Mal zurück, drei Mal voraus und revidiert das Friedhofsreglement.

Los geht die Gemeindeversammlung in Uerkheim mit der Kreditabrechnung für den Rückbau des Werkhofes Hinterwil und den Bau des neuen Werkhofes auf dem Areal der ehemaligen ARA Obermatten. 380’000 Franken hat die Gemeindeversammlung im Jahr 2011 dafür gesprochen. Zusätzlich standen Rückstellungen für die Abgeltung von Altlasten-Verpflichtungen in der Höhe von 166’678 Franken zur Verfügung. Der Kredit wurde um 24’831 Franken (rund 4,5 Prozent) überschritten. Grund dafür seien die Bodenplatten im alten Werkhof Hinterwil gewesen, schreibt der Gemeinderat in den Versammlungsunterlagen. Die Bodenplatten waren deutlich massiver als angenommen – daher verteuerte sich der Aushub und die Entsorgung.

Der neue Werkhof auf dem ehemaligen ARA-Gelände ist seit Ende 2021 in Betrieb, die Rekultivierung des ehemaligen Werkhofareals konnte Ende 2025 abgeschlossen werden. Entstanden ist ein Biotop für Amphibien, Insekten und Vögel sowie ein Rundweg mit Infotafeln.

Ein weiter Blick in die Zukunft und zwei nicht ganz so weite

Mit dem folgenden Traktandum blicken die Stimmberechtigten von Uerkheim in die Zukunft – weit in die Zukunft, denn die neue Abwasserreinigungsanlage für 30 Gemeinden, um die es in diesem Traktandum geht, würde frühestens ab 2032 gebaut.  Bereits jetzt müssen die betroffenen Gemeinden aber einen Kredit für das Vorprojekt dieser Kläranlage sowie die Verbandsgründung sprechen. Auf Uerkheim entfallen 52’886 Franken.

Auch der Kredit für die Beschaffung eines neuen Forstspezialschleppers für den Forstbetrieb Uerkheim ist in die Zukunft gerichtet: Die Maschine soll 2027 beschafft werden, der Anteil von Uerkheim beträgt 142’800 Franken.

Zeitlich noch etwas näher liegt das Budget 2026 von Uerkheim. Es rechnet mit dem Steuerfuss 123 Prozent, der im vergangenen Jahr erhöht wurde, und einem kleinen Ertragsüberschuss von 2467 Franken. Das Budget 2025 weist noch einen Aufwandüberschuss von 7429 Franken aus. 

Kindergrabstätte auch für Engels- und Sternenkinder

Ab nächstem Jahr gültig ist das neue Friedhofsreglement. Das aktuelle stammt aus dem Jahr 2011 und weise in einzelnen Bereichen Überholungsbedarf auf, steht in den Versammlungsunterlagen. Es sind Bezeichnungen und Formulierungen sowie der Gebührentarif angepasst worden. Ein besonderes Augenmerk habe aber der Kindergrabstätte gegolten. Dort können künftig auch Fehl- und Totgeburten (Engels- bzw. Sternenkinder) bestattet werden.

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