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Gestaltungsplan «Mülimatte»: Pfaffnau strafft und aktualisiert das Regelwerk

Nach mehr als 20 Jahren überarbeitet Pfaffnau den Gestaltungsplan «Mülimatte». Die alte Fassung entsprach nicht mehr dem heutigen Baurecht. Die neue Version verzichtet auf veraltete Begriffe, reduziert den Umfang deutlich und schafft klarere Grundlagen für die Bebauung der letzten freien Parzellen.

Der Gestaltungsplan «Mülimatte» stammt aus dem Jahr 2003 und basierte auf Begriffen und Messweisen, die im Kanton Luzern längst ersetzt wurden. Die Harmonisierung der Baubegriffe machte zentrale Elemente des Plans unbrauchbar. Weil weiterhin mit Ausnützungsziffern und Geschossigkeiten gearbeitet wurde, konnten Baugesuche auf dieser Grundlage nicht mehr bewilligt werden. Für mehrere unbebaute Parzellen bedeutete dies einen Blockadezustand.

Die Gemeinde entschied sich für eine sanfte Überarbeitung. Die Grundidee der Überbauung bleibt bestehen, doch wurde der Plan deutlich gestrafft. Eine bauliche Verdichtung über das bestehende Quartierbild hinaus sei weder nötig noch sinnvoll, heisst es im Planungsbericht. Viele Häuser sind vergleichsweise jung, weshalb sich die Anpassung vor allem auf die Schaffung klarer Grundlagen für noch offene Parzellen konzentriert. Auf Aufstockungen oder höhere Ausnützung verzichtete man bewusst.

Neuer Situationsplan und bereinigter Perimeter

Statt einer Vielzahl von Plänen gibt es nun einen einzigen Situationsplan im Massstab 1:1000. Der Perimeter wurde angepasst: Eine bereits bebaute Parzelle fällt weg, das Grundstück 221 wird hingegen vollständig integriert. Damit soll die künftige Nutzung klarer geregelt und eine einheitliche Planungsgrundlage geschaffen werden.

Die früheren Teilgebiete A, B und C entfallen komplett. Sie sahen unterschiedliche Geschosszahlen und Nutzungen vor, die im heutigen Recht so nicht mehr existieren. Die Nutzung im Gebiet richtet sich deshalb direkt nach dem Bau- und Zonenreglement (BZR) der Gemeinde. Auch der Begriff der Geschossigkeit verschwindet; massgebend sind nur noch die Höhenvorgaben des BZR.

Bei der Ausnützung wird ein Bonus von fünf Prozent gewährt – weniger als der theoretisch mögliche Wert. Die Gemeinde will damit das Quartierbild schützen und gleichzeitig eine gewisse Flexibilität behalten. Ausnützungsübertragungen innerhalb des Perimeters bleiben möglich und sollen erlauben, bestehende Gebäude weiterzuentwickeln.

Gebäudelänge statt Baubereiche

Die alten Baubereiche, die Baukörper präzise vorgaben, werden nicht weitergeführt. Das Quartier ist weitgehend gebaut, weshalb sie an Bedeutung verloren haben. Der neue Plan setzt stattdessen eine maximale Gebäudelänge von dreissig Metern fest, um untypisch lange Baukörper zu verhindern. Für Parzelle 221 gilt aufgrund des bestehenden Gewerbebaus eine Ausnahme.

Bei der Dachgestaltung bleibt Pfaffnau konsequent. Steildächer prägen das Quartier und sollen es weiterhin tun. Die minimale Dachneigung von 25 Grad bleibt unverändert. Flachere Dächer sind nur bei eingeschossigen Anbauten möglich. Zusätzliche Regeln zu Dachaufbauten sind nicht mehr nötig, weil das BZR sie bereits abdeckt.

Grünraum gewinnt an Bedeutung

Der Grünstreifen entlang der Pfaffnern wird nicht mehr als Spiel- oder Gemeinschaftsbereich definiert. Stattdessen wird seine ökologische Funktion festgeschrieben: Er dient der Retention, der Entwässerung und der Vernetzung. Auch Bauminseln, die früher vorgesehen, aber nie umgesetzt wurden, werden nun verbindlich übernommen und sollen bei der nächsten Strassensanierung realisiert werden.

Gehwege und Fusswegrechte werden dauerhaft gesichert. Die bestehenden Containerplätze bleiben bestehen; gemeinschaftliche Kompostierungsanlagen sind neu möglich. Viele technischen Vorgaben entfallen, da Kanalisation, Leitungen und Erschliessung längst gebaut sind.

Obwohl grundsätzlich vorgesehen, wird auf ein Energiekonzept verzichtet. Der Aufwand wäre laut Gemeinde unverhältnismässig, da das Gebiet weitgehend überbaut ist und nur wenige Parzellen noch offen sind. Die öffentliche Auflage dauert noch bis zum 1. Dezember.

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