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62 Millionen Franken für die kantonale Umsetzung der Pflegeinitiative – so will der Regierungsrat vorgehen

In der Anhörung zur Umsetzung der Pflegeinitiative im Aargau gingen die Meinungen teils weit auseinander. Jetzt legt der Regierungsrat dem Grossen Rat seinen Drei-Punkte-Plan vor und beantragt einen Verpflichtungskredit.

Das Bundesparlament hat den Kantonen im Dezember 2022 «Hausaufgaben» erteilt. Drei Massnahmen müssen bis Sommer diesen Jahres umgesetzt werden, um die Ausbildung in der Pflege zu stützen und zu fördern. Dem liegt die Annahme der Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» am 28. November 2021 zugrunde.

Für die Umsetzung beantragt der Aargauer Regierungsrat dem Grossen Rat nun einen Verpflichtungskredit von knapp 62 Millionen Franken. Das Ziel: Finanzielle Anreize sollen die Anzahl Abschlüsse von Pflegefachpersonen erhöhen und auf diese Weise dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Vergütung von mindestens der Hälfte der ungedeckten praktischen Ausbildungskosten, die bei den Gesundheitsinstitutionen anfallen. Diese sollen eine zweckgebundene finanzielle Abgeltung für die erbrachte Ausbildungsleistung für Pflegefachpersonen höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) erhalten. Geld soll es zudem für Qualitäts- und Innovationsförderung im Bereich Ausbildung geben.

Förderbeiträge für Studierende einer höheren Fachschule oder Fachhochschule, um deren Lebensunterhalt zu sichern.

Beiträge an die Höhere Fachschule zur bedarfsgerechten Erhöhung der Anzahl Abschlüsse.

Von der Auszahlung der Beiträge an Gesundheitsinstitutionen profitieren alle Spitäler, stationären Pflegeeinrichtungen, Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause (Spitex) sowie ambulante Pflegeeinrichtungen mit Angebot von Tages- oder Nachtstrukturen. Finanzielle Unterstützung vom Kanton erhalten demnach alle Institutionen, die sich an der praktischen Ausbildung von Pflegefachkräften beteiligen.

Wie im Anhörungsbericht vom Regierungsrat vorgeschlagen, soll der Kanton die Hälfte der ungedeckten Kosten, die in den Institutionen während der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen HF und FH entstehen, vergüten. In der Anhörung unterstützte die Mehrheit der Parteien diesen Vorschlag.

Als ungedeckte Kosten gelten Ausgaben, die nicht bereits über die Tarife der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedeckt sind. Der Kanton plant zudem auch Beiträge für die Aus- und Weiterbildung von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern, um die Qualität der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen HF und FH zu steigern.

Förderbeiträge an Auszubildende

Der Kanton muss ausserdem bestimmten Personen während des Bildungsgangs Pflege HF oder des Studiengangs Pflege FH Förderbeiträge zur Sicherung ihres Lebensunterhalts gewähren. Dazu gehören Personen, die ihren Wohnsitz im Aargau haben oder als Grenzgängerin oder Grenzgänger eine Erwerbstätigkeit im Kanton ausüben. Sie müssen das 25. Altersjahr vollendet oder elterliche Unterstützungspflichten haben. In der Anhörung war die Mehrheit mit diesen Kriterien einverstanden.

Beiträge an Höhere Fachschulen

Als Drittes müssen die Kantone den Höheren Fachschulen Beiträge für eine bedarfsgerechte Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse in der Pflege ausrichten. Hier will der Regierungsrat auf die Erhebung von Studiengebühren (500 Franken pro Semester) im Bereich Pflege verzichten. Zudem wird ein neues Studienmodell Teilzeit eingeführt und es werden Massnahmen finanziert, die weniger Ausbildungsabbrüche und eine höhere Abschlussquote bezwecken. Auch diese geplanten Massnahmen fanden eine Mehrheit bei den Anhörungsteilnehmenden und entsprechen dem Vorschlag des Regierungsrats.

Geld vom Bund

Der Bund stellt den Kantonen für die Umsetzung der Massnahmen gesamthaft 469 Millionen Franken für acht Jahre zur Verfügung. Er beteiligt sich maximal zur Hälfte an den Kosten der Kantone. Der Aargauer Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von 61,7 Millionen Franken über acht Jahre.

Stimmt der Grosse Rat zu, kann der Kanton die geplanten Massnahmen mit dem voraussichtlichen Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege im Juli 2024 umsetzen. Die zuständige Grossratskommission wird im Februar über die Vorlage beraten, der Grosse Rat befindet voraussichtlich im März darüber.

Der Schweizer Berufsverband für Pflegefachpersonal (SBK) Aargau-Solothurn ist mit den vorgeschlagenen Massnahmen mehrheitlich einverstanden. Sie seien entscheidend, um dem Mangel an Pflegefachpersonal entgegenzuwirken und eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Die Regionalsektion drückt in einer Mitteilung jedoch ihr Bedauern darüber aus, dass von den Förderbeiträgen an Auszubildende lediglich Personen ab 25 Jahren profitieren können. Sie wünschte sich, dass das definierte Alter aufgehoben wird. Insgesamt spricht der SBK Aargau-Solothurn jedoch von wegweisenden Massnahmen nach intensiver Arbeit. Es sei nun äusserst wichtig, dass alle politischen Parteien gemeinsam handeln und dem Finanzierungskredit zustimmen würden, um den Herausforderungen des Fachkräftemangels zu begegnen. (pin)