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Aarau: Ein Mann verfolgt einen Einbrecher und hält ihn fest – Polizei erklärt, warum eine solche Aktion nicht ungefährlich ist

In Aarau hat ein Mann einen Einbrecher verfolgt und sich dadurch möglicherweise in Gefahr begeben. Der Fall ging glücklicherweise glimpflich aus.

In Aarau ist es am Donnerstagnachmittag zu einer Verfolgungsjagd gekommen, die einen guten Ausgang genommen hat.

Ein Anwohner ist gegen 13.45 Uhr auf einen unbekannten Mann getroffen, als er gerade sein Mehrfamilienhaus betreten hatte. Als der Bewohner kurz darauf in seine Wohnung zurückkehrte, überraschte er denselben Mann dort.

Der Unbekannte flüchtete unter einem Vorwand. Der Bewohner bemerkte das Fehlen seines Portemonnaies und nahm deshalb die Verfolgung auf. Mit der Unterstützung eines Nachbarn konnte er den mutmasslichen Dieb festhalten. Das schreibt die Kantonspolizei Aargau in einer Mitteilung vom Freitag.

Eine solche Aktion sei nicht ohne Risiko, erklärt Polizei-Mediensprecher Daniel Wächter, auf Anfrage der AZ. Grundsätzlich rate die Polizei davon, mutmassliche Einbrecher oder Diebe zu verfolgen oder gar zu überwältigen.

«Wenn der Täter dann davonrennen kann, haben wir auch ein Problem», sagt Wächter. Wenn es möglich sei, solle man die Situation beobachten und sich sofort bei der Polizei melden.

Ein Problem sei gemäss Wächter, dass man häufig nicht wisse, wer der Täter ist oder wie er reagiert, wenn er verfolgt oder festgehalten wird. Zudem gibt er zu bedenken, dass solche Personen auch bewaffnet sein könnten. Deshalb rät Wächter: «Zivilpersonen sollen sich nicht in Gefahr bringen und immer im Hinterkopf haben, was in einer solchen Situation passieren kann. Zum Glück ist in diesem Fall alles gut gegangen.»

Die Polizei nahm den 25-jährigen Marokkaner vorläufig fest, nachdem sie am Tatort eingetroffen war. Ein Teil des Diebesguts konnte dem rechtmässigen Besitzer zurückgegeben werden. Weitere Ermittlungen seien aktuell noch im Gang.

Die Staatsanwaltschaft hat in diesem Zusammenhang ein Strafverfahren eröffnet. Zudem hat sie einen Antrag auf Untersuchungshaft beim Zwangsmassnahmengericht gestellt, heisst es weiter.