
Weil die SVA zu spät reagierte, darf ein nicht anspruchsberechtiger Aargauer die Prämienverbilligung behalten.
Bild: Andrea Zahler
Aargauer hat keinen Anspruch auf Prämienverbilligung – warum er das Geld trotzdem behalten darf
Plötzlich erhöht sich das Einkommen eines heute 38-jährigen Mannes massiv. Die SVA fordert die Prämienverbilligung zurück. Zurecht, aber zu spät.
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