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Parteien mit neuem Schulgesetz einverstanden – viele Details sind aber noch unklar

Das Aargauer Schulgesetz wird revidiert. In der Vernehmlassung haben sich die Parteien und Verbände dazu geäussert. Im Grundsatz sind sie mit dem Vorschlag des Regierungsrats einverstanden. Aber es bestehe Luft nach oben.

Das Aargauer Schulgesetz stammt aus dem Jahr 1982. Seither ist es bereits 46 Mal ergänzt und angepasst worden. Darunter hat die Lesbarkeit gelitten, was eine Totalrevision jetzt korrigieren soll. Die Regelungen zur Volksschule und zu den Mittelschulen werden gleichzeitig entflechtet, und die Entwicklungen der letzten Jahre – etwa die Digitalisierung – werden ins Gesetz aufgenommen. Anfang September hat Bildungsdirektor Alex Hürzeler den regierungsrätlichen Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Jetzt haben die Parteien und Verbände Stellung genommen.

Grundsätzlich sind sie mit der Revision einverstanden, wie die Antworten zeigen. Allerdings machen alle Parteien sowie der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband (alv) eine Reihe von Vorschlägen für Verbesserungen. Insbesondere in den Formulierungen. «Die Zustimmung der EVP erfolgt unter Vorbehalt der Beseitigung von Mängeln und Unklarheiten», schreibt diese etwa in einer Medienmitteilung. Mängel und Unklarheiten führten dazu, dass für die EVP explizite Anmerkungen zu über dreissig Paragrafen nötig waren – andere haben ähnlich viele gemacht. Die kleinen, materiellen Änderungen im Schulgesetz werden aber zum grössten Teil begrüsst.

Nach über vierzig Jahren sei es höchste Zeit, das Schulgesetz neu zu strukturieren und bereits umgesetzte Reformen angemessen zu regeln, schreibt die SP. Aber es bestehe Luft nach oben: Die Themen Blockzeiten, Mittagstisch oder Tagesschulen etwa fehlten im Gesetz. «Nicht nur die Rechtssprechung hat sich seit den 1980er-Jahren verändert, sondern auch die Familiensituation vieler Menschen im Kanton», halten die Sozialdemokraten dazu fest.

Grüne wollen Oberstufe neu organisieren

«Wir vermissen den Mut, mit der Totalrevision des Volksschulgesetzes in der Oberstufe Handlungsspielraum für mehr Flexibilität zu schaffen», lässt sich Grossrätin Ruth Müri in der Medienmitteilung der Grünen zitieren. Es wäre aus Sicht der Partei dringend notwendig, die Struktur der Aargauer Oberstufe zu überdenken und beispielsweise Niveauunterricht für die Schulen zu ermöglichen.

Der Vorschlag mit je einem eigenständigen Volksschul- und Mittelschulgesetz finde uneingeschränkte Unterstützung bei der GLP, schreibt diese. Eine Anmerkung hat sie aber zum Sprach- und Kulturenaustausch, der ins Gesetz aufgenommen werden soll. Dieser sei, mit seiner Ausrichtung auf die Landessprachen, zu eng gefasst. Austauschprogramme sollten auch die Kooperation mit englischsprachigen Ländern ermöglichen, so die GLP.

«Völlig einverstanden» ist hingegen die SVP mit dem Sprach- und Kulturaustausch. Nicht zufrieden ist die grösste Partei im Aargau dafür damit, dass nur die unentschuldigten Absenzen im Zeugnis eingetragen werden sollen. Stünden alle Absenzen im Zeugnis, entstehe ein umfassendes Gesamtbild über den jeweiligen Schüler. Zudem könne man mit dem Eintrag aller Absenzen einen Beitrag gegen den Schulabsentismus leisten. Einverstanden ist die SVP damit, dass die Zuweisung an eine Sonderschule künftig durch den Kanton erfolgen soll, statt wie heute durch die Schule vor Ort.

FDP will zwei Varianten zu Sonderschulen

Anders die EDU. Sie befürchtet höhere Kosten bei einer Kompetenzregelung durch den Kanton bei der Sonderschulung. «Eher einverstanden» mit der Regelung ist die Mitte. Es müsse klar definiert werden, welche Stelle den Entscheid und die Zuweisung durchführt, hält sie in ihrer Vernehmlassungsantwort fest. Weiter geht die FDP. Sie fordert, dass der Regierungsrat dem Grossen Rat zwei Varianten zu den Sonderschulen vorlegt, je eine mit den Zuweisungskompetenzen bei Kanton und Gemeinden.

Gar keine Angabe zu den Sonderschulen macht der Lehrerverband. «Wir bezweifeln, dass die Zuweisung durch den Kanton eine sinnvolle Lösung ist, da er zu weit weg vom Geschehen ist», schreibt der Verband. Die Entscheide müssten in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen vor Ort geschehen. Da in der Vorlage die Prozesse nicht definiert sind und nicht klar sei, wie die bedarfsgerechte Umsetzung erfolgen soll, könne der Verband aber keine abschliessende Beurteilung abgeben.

Der Grosse Rat befasst sich voraussichtlich Anfang nächsten Jahres mit dem neuen Schulgesetz. Es soll am 1. August 2025 in Kraft treten.