
«I han es Zündhölzli azündt»: Wie Missgeschicke zu grossen Bränden führten
«I han es Zündhölzli azündt», singt Mani Matter in seinem Mundart-Klassiker. Die Geschichte entwickelt sich rasch zum Grossbrand und zur internationalen Krise, bis zur Auslöschung der Menschheit. Zumindest beinahe: «Gott sei Dank, dass is vom Teppich wider furt ha gno.»
Strafbefehle aus dem Aargau zeigen, dass in Mani Matters Zeilen zumindest ein Funken Wahrheit steckt. Im vergangenen März hatte ein 75-jähriger Aargauer zwar kein Zündhölzli angezündet, aber einen Industrieföhn in Gang gesetzt, um einen Gefrierschrank abzutauen. Nach verrichteter Arbeit legte er den Föhn auf den Boden und liess ihn für einen Moment unbeaufsichtigt zurück.
Innert kurzer Zeit entfachte sich ein Feuer, das auf den Scheunenteil des Hauses in Erlinsbach und auf das Dach des Wohnteils übergriff. Der Grossbrand konnte nur noch durch die Feuerwehr gelöscht werden. Diese evakuierte Personen aus den angrenzenden Mehrfamilienhäusern, da der Wind zu Beginn der Löscharbeiten Funken in deren Richtung trug. Die Bewohner wurden vorübergehend in der Turnhalle untergebracht und konnten am Abend wieder in ihre Wohnungen zurückkehren. «Dichter Qualm hüllte die ganze Umgebung ein und war bis ins angrenzende Aarau zu riechen», schrieb damals die Kantonspolizei in einer Medienmitteilung. Zwei Nachbarn mussten wegen Atembeschwerden medizinisch behandelt werden.
Der Mann hätte den Industrieföhn unter Aufsicht und entfernt von brennbaren Materialien auskühlen lassen müssen, schreibt die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. Sie spricht eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 140 Franken (4200 Franken) und eine Busse von 800 Franken aus. Hinzu kommen Gebühren von 800 Franken.
Falsche Herdplatte eingeschaltet
Eine damals 67-jährige Schweizerin schaltete im Januar in ihrer Wohnung in Rheinfelden aus Versehen die falsche Herdplatte ein. So erwärmte sich nicht die Pfanne, sondern ein Toaster und eine Packung Teigwaren, die sie dort abgestellt hatte. Weil der Toaster am Strom angeschlossen war, kam es zudem zu einem Kurzschluss.
Die Frau reagierte rasch und konnte die Flammen aus dem Toaster mit nassen Geschirrtüchern ersticken. Die Feuerwehr war schnell vor Ort und löschte den Brand endgültig. Trotzdem entstand ein Sachschaden von rund 6000 Franken. Weil sie unvorsichtig gehandelt hat, wird die Frau mit einer Busse von 600 Franken bestraft, hinzu kommen Strafbefehlsgebühren von 500 Franken.
Kerze kippte: Schaden von fast einer halben Million
Weniger Glück hatte eine 51-Jährige aus Dürrenäsch. Sie zündete im Juni 2024 eine Kerze im Wohnzimmer an und stellte sie «auf ein glasähnliches Gebinde neben dem Tischbein auf den Boden», wie die Staatsanwaltschaft schreibt. «Danach legte sich die Beschuldigte im Nebenzimmer schlafen, während sie die Kerze in Anwesenheit ihrer erwachsenen, unter einer autistischen Spektrumsstörung leidenden Tochter im Wohnzimmer brennen liess.»
Die Kerze kippte – ob sie ungenügend im Gebinde fixiert war oder ob die Tochter sie unbeabsichtigt umgestossen hatte, liess sich nicht mehr feststellen. Nur, dass eine Matratze und synthetische Stoffe in Brand gerieten. Das Feuer griff rasch auf das gesamte Haus über, es entstand ein Schaden von 430’000 Franken. Der Mann der Beschuldigten, der im Untergeschoss schlief, erlitt eine Rauchvergiftung und musste mehrere Tage im Spital verbringen.
Die Staatsanwaltschaft sprach eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 60 Franken und eine Busse von 700 Franken aus, hinzu kommen Gebühren von 955 Franken.