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Aargauer tötete seine Partnerin und deponierte die Leiche auf der Brücke: Am Dienstag steht er vor Gericht

Im Raum steht eine lebenslange Freiheitsstrafe: Ein heute 59-jähriger Schweizer hat gestanden, im März 2023 seine Partnerin stranguliert zu haben. Am Dienstag findet sein Prozess vor dem Bezirksgericht Baden statt.

Am Morgen des 26. März 2023 wurde der Kantonspolizei Zürich eine leblose Frau auf der Limmatbrücke in Dietikon gemeldet. Die ausgerückten Einsatzkräfte konnten nur noch den Tod der Frau feststellen. Dabei fanden sie erste Hinweise auf ein Gewaltverbrechen. Im Verlauf des Tages identifizierte die Kantonspolizei Zürich die 46-jährige Frau und verhaftete in Würenlos ihren Partner, einen damals 56-jährigen Schweizer, unter dringendem Tatverdacht.

Das Paar hatte zusammen in Würenlos gelebt. Der Beschuldigte gestand in den Befragungen der Staatsanwaltschaft, seine Partnerin in der Nacht vom 25. März stranguliert und ihren Leichnam wenig später auf der Limmatbrücke deponiert zu haben. Die Ergebnisse der Kriminalpolizei lassen weiter darauf schliessen, dass der Beschuldigte die Tat nicht spontan, sondern geplant verübte.

Dass das Verfahren im Aargau geführt wird, liegt daran, dass das Opfer vermutlich in Würenlos zu Tode kam. Am Dienstag wird der Fall vor dem Bezirksgericht Baden verhandelt. Die Staatsanwaltschaft will sich dann erstmals zum Aussageverhalten des Beschuldigten, zu seinem Motiv sowie zu seinem Verhalten vor und nach der Tat äussern. Sie beantragt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.

Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die Verhandlung ist für einen Tag angesetzt.

Wir berichten am Dienstag live aus dem Gerichtssaal.